Kein Warmwasser, aber Wasseruhr läuft

Wie ist vorzugehen, wenn in einer Wohnung folgendes Problem auftritt: Wird der Wasserhahn aufgedreht (z.B. in einer Maisonettewohnung; sowohl im unteren Teil in der Küche, als auch ein Stockwerk höher im Badezimmer) und auf warm gestellt, dauert es zum Teil mehrere Minuten (manchmal 3-5 Minuten), bis endlich Warmwasser aus der Leitung kommt. Natürlich läuft die Warmwasseruhr bis dahin fleissig mit!

In diesem Szenario befindet sich die Wohnung im Dachgeschoss (3. OG) und das Gebäude beherbergt nur diese eine Privatwohnung, die anderen Räumlichkeiten sind Arztpraxen etc., werden also gewerblich genutzt. Dieses oben geschilderte Problem tritt jedoch nicht nur nachts auf, sondern ganztägig, also auch, wenn in den Gewerberäumen Betrieb ist.

Ist es rechtens, dass hierfür die Warmwasseruhr mitläuft, immerhin kommt ja kein Warmwasser aus der Leitung? Welche Möglichkeiten hat der Mieter hier, den Vermieter aufzufordern, den Mangel zu beheben? Und welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Vermieter nicht handelt (z.B. Mietminderung, Anfechtung der NK-Abrechnung, Behebung des Problems durch externe Dritte und Rechnungsstellung an Vermieter etc.)?

Sinvoll wäre der Einbau geeigneter Umwälzpumpen zur Lösung des Problem, soweit dies die Verrohrugnstechnik des Gebäudes hergibt.

Ansonsten:
Kommt Warmwasser nach ca. erst 10 Litern Kaltwasservorlauf, kann dies eine Mietminderung von 10% rechtfertigen. AG Köpenick 15.11.2000 12 C 214/00 MM 2001,106

Das LG Berlin entschied hingegen, dass eine Mietminderung von nur 5% vorliegt, wenn erst nach einem Vorlauf von 70 Litern ca. 37° Celsius warmes Wasser kommt. LG Berlin 28.8.2011 64 S 108/01 NZM 2002,143

Hallo Mike Fortune,

ich sehe keine Lösung für Ihr „Problem“.
Es ist m. E. technisch nicht zu vermeiden, daß bei einer zentralen Warmwasserversorgung ein Vorlauf mit Kaltwasser entsteht, weil das kalte Wasser in der Leitung erst abfliessen muß.
Ich sehe in dem Zustand keinen Mangel!

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, als erstes muss der Vermieter über den Mangel informiert werden und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden. Die Warmwasseruhr selbst zählt nur den Wasserdurchfluss, und das ohne Rücksicht auf die Wärme des Wassers. Eine Mietminderung ist möglich; nähere Aussagen dazu erhält man beim örtlichen Mieterverein.

Eklis64

DieLeitungswege sind (zu)lang. Esgibt keineZirkulationsleitung (schlechte Technik). Jedoch: die Zirkulationsleitung verbraucht Strom! Daher hatdie GUTE Technik eine Schaltuhr und diese schaltet abe 23:00 h bis 05:00 h ab (also in derNacht beibt das so mit den 3-5 min). Die Zirkulationsleitung (auch wenn isloliert ist),hatWäremeverluste: daher sagtStiftung Warentest: es ist besser und biliger, die … min in den Gulli laufen zu lassen (wir fangen das Wasser auf und nutzen es für Pipi und Kaka auf dem WC!!) als zu zirkulieren. Das istdas eine.
Das zweite wäre: nach der Rechtsprechung wäre das eine Mietminderung, die aufzuzeigen wäre (Rückschein oder Botenebrief!!) und von den NK abzuziehen wäen: also 1) Wasser-Mehrverbrauch SOWIE Abwsserkosten (die sind i.d.R. 5 x so hochwie Wasserkosten!!!) und 2) unzulässige Komforteinbusse: sodie Rechtsprechung. Beideskönnen Sie manchen, müssen das nur ankündigen biszuBehebung. Sie können ja die Wassermengemessen und so 15 x amTag brauchen Sie W0asser… Das ist die Berechnug. Viel Spass.

Hallo, in Ihrem Fall schlage ich vor, den Mangel- und hierbei handelt es sich um einen solchen- dem Vermieter schriftlich anzeigen und ihn auffordern, den Mangel zu beheben.- Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten: 1.)ein Installateur soll sich (auf Kosten des Vm) die Sache vor Ort ansehen. 5 min Wasser laufen lassen ist entschieden zu viel. Es können zig-Gründe vorliegen, angefangen von mangelnder Isolierung bis zur unterdimensionierten Ww-Pumpe. 2.)Sie können, wenn der Mangel nicht abgestellt wird bzw. wenn das Problem techn. nicht zu lösen ist, eine Ausstattung mit Durchlauferhitzer verlangen oder 3.) den Mehrverbrauch messen und dem Vm von der Abrechnung abziehen.-
Allerdings widerspricht letzteres dem Grundsatz der Energieeinsparung.- Im Prinzip brauchen Sie sich gar keine Gedanken über den wahren Grund zu machen, Sie haben ein Anrecht auf Warmwasser, welches nach üblicher Zeit (dabei sind 30 sec schon sehr viel) aus der Leitung kommt.-
Wenn der Vm trotz Mangelanzeige nicht tätig wird, -etwa 14 Tage Zeit lassen- setzen Sie ihm erneut (am besten per Einschreibebrief)einen letzten Termin, bis zu dem mit der Beseitigung/Begutachtung des Mangels begonnen sein muß. Weisen Sie ihn darauf hin, daß nach Verstreichen der letzten Frist Sie einen Fachhandwerker beauftragen werden und die entstandenen Kosten (wer bestellt-der bezahlt) von der künftigen (Kalt-) Miete abziehen werden. Dabei können Sie auch andere Kosten (Telefonkosten etc.) mit abziehen (aber nicht übertreiben).- Gruß, Achim

Hallo!
Grundsätzlich sollten sie den Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis setzen und ihn zur Überprüfung und Behebung auffordern.
Hierbei sollten sie eine Frist von 14 Tagen setzen.
Sollte nichts geschehen, mahnen sie nochmals ab mit Fristsetzung von 10 Tagen und Ankündigung von Mietminderung.
L.G. Jihet