Wie ist vorzugehen, wenn in einer Wohnung folgendes Problem auftritt: Wird der Wasserhahn aufgedreht (z.B. in einer Maisonettewohnung; sowohl im unteren Teil in der Küche, als auch ein Stockwerk höher im Badezimmer) und auf warm gestellt, dauert es zum Teil mehrere Minuten (manchmal 3-5 Minuten), bis endlich Warmwasser aus der Leitung kommt. Natürlich läuft die Warmwasseruhr bis dahin fleissig mit!
In diesem Szenario befindet sich die Wohnung im Dachgeschoss (3. OG) und das Gebäude beherbergt nur diese eine Privatwohnung, die anderen Räumlichkeiten sind Arztpraxen etc., werden also gewerblich genutzt. Dieses oben geschilderte Problem tritt jedoch nicht nur nachts auf, sondern ganztägig, also auch, wenn in den Gewerberäumen Betrieb ist.
Ist es rechtens, dass hierfür die Warmwasseruhr mitläuft, immerhin kommt ja kein Warmwasser aus der Leitung? Welche Möglichkeiten hat der Mieter hier, den Vermieter aufzufordern, den Mangel zu beheben? Und welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Vermieter nicht handelt (z.B. Mietminderung, Anfechtung der NK-Abrechnung, Behebung des Problems durch externe Dritte und Rechnungsstellung an Vermieter etc.)?