Kellerraum mit mietvertraglichem Charakter

Angenommen ein Kellerraum stünde nicht im Mietvertrag wäre bei Einzug vor etwa drei Jahren allerdings zur Nutzung überlassen worden, hat das dann mietvertraglichen Charakter oder könnte der Vermieter jegliche Gewehrleistung (beispielsweise Schimmel) ablehnen und diesen Raum jeder Zeit wieder für sich beanspruchen? Miete kürzen würde ja schlecht gehen, weil auf diesen Raum ja keine Mietzahlung im Sinne des Vertrages entfällt, oder?

Kellerraum: Es besteht ein mündlicher Mietvertrag

Guten Tag, Maja

Nach drei Jahren Nutzung kannst du davon ausgehen, dass
für den Keller ein mündlicher Mietvertrag mit derselben
gesetzlichen Geltung wie ein schriftlicher besteht.

Dennoch würde ich den Vermieter ersuchen, den
Kellerraum in den schriftlichen Wohnungsmietvertrag
aufzunehmen. Falls der Vermieter diese Vertragsänderung
mit einer Mietzinserhöhung verbindet, müsste diese in
der vorgeschriebenen Form erfolgen, damit sie gültig
ist.

In der Schweiz muss der Vermieter das offizielle
Mietzinserhöhungsformular verwenden.

Freundlich grüsst

Rolfus

Hallo,

die utzung des Kellerrumes kann selbstverständlich widerrufen werden, wenn der Kellerraum nicht im Mietvertrag aufgebommen ist. Man wird allerdings berücksichtigen müssen, unter welchen mündlichen Bedingungen der Keller überlassen wurde, notfalls ist Absprache durch Zeugen zu bewiesen. Der Keller ist - auch wenn er zur Nutzung überlassen wurde - nicht Bestandteil des Mietvertrages.

Gruss Günter

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