Kilowattstunden/Ölheizung

Guten Tag,

gibt es eine allgemein und vor allem auch rechtlich gültige Umrechnung von Liter Heizöl in Kilowattstunden? Ich habe schon einiges von 1 Liter Öl = 10 Kwh gefunden. Stimmt das? Ist das auch völlig unabhängig von der Heizanlage und dem Alter dieser Anlage? In meiner Nebenkostenabrechnung wírd nämlich etwas anders gerechnet: auf der einen Seite gibt es lt. Vermieter einen Kauf von Öl = 2.344 Liter (nur für Heizung). Dieser wird kostenmäßig gleichgesetzt mit dem Verbrauch für die Heizung von 7.852 Kwh für das Haus (2 Parteien mit Whg1 = 65 m² und Whg2 = 40 m² Wohnfläche), nämlich Gesamtverbrauchskosten von 1.550 €. Somit soll ich bei einem Verbrauch von 6.687 Kwh für meine Wohnung (Whg1) 1.320 € Verbrauchskosten tragen. Mal abgesehen davon, dass das 85 % der Gesamtverbrauchskosten sind, bedeutet dass auch, es stehen meinem Verbrauch von 6.687 Kwh rein rechnerisch statt 669 Litern Heizöl doch 1.992 Liter Heizöl gegenüber. Kann das überhaupt sein? Oder gibt es irgendwo Umrechnungstabellen, in denen 3 Liter Heizöl 10 Kwh entsprechen??

Moin auch,

ich hab das nicht verstanden:frowning: Also, es wurden 2.344 Liter Öl gekauft zum Preis von € 1550. Woher kommen denn jetzt die 7.852 kWh Gesamtverbrauch? Und woher die 6687 kWh, die du angeblich verbraten hast? Klär uns mal bitte auf.

Ralph

Die Abrechnung wird irgendwie gemischt! Einerseits habe ich die Auflistung des Ölverbrauchs, also Einkauf minus Restmenge im Tank = 2.344 Liter Öl. Dieser Betrag wird aber nicht pauschal nach der Wohnfläche berechnet sondern auf den Verbrauch, den ein Wärmezähler speichert (die Einheit ist hier Kilowattstunden), umgelegt. Mein Zähler zeigt 6.687 Kwh, also laut Umrechnung = nur 668,7 Liter Öl. Berechnet werden aber, weil ich 85% des Gesamt-Kwh-Verbrauchs in Anspruch genommen habe, auch 85% des Ölverbrauchs von 2.344 Litern, also stolze 1.992 Liter - bedeutet laut Umrechnung eigentlich wieder 19.920 Kwh. Geht das?

Hi,

zunächst müsste man mal wissen, ob die Warmwasseraufbereitung ebenfalls über die Ölheizung erfolgt.

Zur Berechnung hilft evtl. folgender Link weiter, da er vor Formeln nur so strotzt versteh ich aber nur Bahnhof. :smile: http://www.heizkostenverordnung.de/par9.html

Nach Heizkostenverordnung müssen generell mindestens 50% verbrauchsabhängig berechnet werden. Soweit ich weiss, sagt die Rechtsprechung höchstens aber zu 70%.

Das Mietrechtslexikon ist auch immer wieder eine Quelle für Erklärungen. Siehe hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/heizung/a…

Gruß
Nita

Erstmal danke für die beiden Antworten. Es ist schwer eine Nebenkostenabrechung zu beschreiben, wenn man sie selbst nicht mal nachvollziehen kann. Ich stelle mal meine Frage etwas anders:

  1. Wieviel Kilowattstunden bekomme ich aus 2.344 Litern Heizöl, welches auschließlich für Heizzwecke verwendet wurde (nicht Warmwasser, das hab ich hier der Einfachheit halber schon ausgeklammert)?
  2. Wenn es eine alte Ölheizung mit einem sehr schlechten Wirkungsgrad ist, muss ich diese Verluste bezahlen? Da dies ja nichts mit unserem Verbrauch zu tun hat, oder?

Danke schon mal!

Hallo,

hier werden unterschiedliche Sachverhalte gleichgesetzt. Der Heizwert von 10 kWh gibt den Energieinhalt eines Liters Heizöl an und ist i. O.

Der Wärmemengenzähler misst - wie sein Name sagt - die verbrauchte Wärme. Die ergibt sich aus Energieeinsatz s. o.), Jahresnutzungsgrad (= durchschnittl. Wirkungsgrad über alle Betriebszyklen) des Kessels und ggf. weiteren Verlusten, z. B. Stillstandsverlusten (schlagen insbesondere beim Warmwasser zu Buche, je nachdem wie der Speicher isoliert ist) und Verteilungsverlusten in Rohrleitungen.
Die kWh Wärme ist etwas ganz anderes als die kWh Energie, man darf also nicht den Wärmeverbrauch durch den Energieinhalt des Heizöls teilen, um wieder auf Liter Heizöl zu gelangen. Der so ermittelte Wert hat absolut keine Aussagekraft

Berichtet wird da auch von einem Stand des Wärmemengenzählers. Richtiger wäre der Verbrauch, der sich als Differenz zwischen den Zählerständen am Ende der lfd. Abrechnungsperiode und am Ende der vorherigen Abrechnungsperiode ergibt.

Der Abrechnung des Warmwasserverbrauchs erfolgt nach der Messung über Warmwasserzähler, die m³ anzeigen. Der Nutzungsgrad in der Warmwasser-bereitung kann sich je nach Anlagenalter im Bereich von ca 40 % bis zu 60 % bei moderneren Anlagen bewegen.

Im frei finanzierten Wohnungsbau darf wohl auch eine Abrechnung rein nach Verbrauch durchgeführt werden.

Am Besten lässt man sich die unklaren Punkte vom Vermieter oder dem Dienstleister erklären, der die Abrechnung durchführt (ggf. ista, techem oder andere)