Klage möglich, gegen wen ?

hallo

folgender sachverhalt :

mieter 1 wohnt in einem 4 parteienhaus zur miete. diese wohnungen sind ausgestattet mit einem bad mit abzugkanal ( ventilator, also kein TGLB ).

nun ist bei einem anderen mieter dieser ventilator defekt und macht sehr laute geräusche die durchs ganze haus gehen. somit stellt der betrieb immer eine extreme lärmbelästigung dar.

der mieter 1 hat den anderen mieter schon öfters drauf hingewiessen diesen zustand zu ändern, bzw seinem vermieter mitzuteilen.

leider ist seit wochen nix passiert.

nun will mieter 1 mit seinem vermieter gegen diesen lärm etwas tun.

angedacht ist eine klage wegen lärmbelästigung an den anderen mieter.

nun die frage. geht das so einfach ? oder muss die klage an den vermieter gestellt werden ? welche optionen gibt es noch ? anwalt nehmen und erstmal anmahnen ?

der mieter will bei weiterem lärm die miete kürzen. um wieviel prozent ist das möglich ? kann der vermieter von 1 sich das geld vom vermieter lärmbelästigung zurückholen ?

Erst mal die Keule im Keller stehen lassen
Hallo Das_Schmuffel,

erster Weg, Mieter 1 teilt dem Vermieter den Zustand mit.
Er fordert den Vermieter mit Fristsetzung auf, den Zustand abzustellen.

somit stellt der betrieb immer eine extreme lärmbelästigung dar.

Extrem ist ne ganz subjektive Auffassung, von daher kann man schlecht sagen ob und in welcher Höhe eine Mietminderung überhaupt in Frage kommt.

Der Vollständigkeit halber hier noch einen Link mit weiteren Informationen über Anspruch und Höhe einer Mietminderung:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

leider ist seit wochen nix passiert.

Ansprechpartner für Mieter 1 ist der Vermieter

angedacht ist eine klage wegen lärmbelästigung an den anderen
mieter.

nun die frage. geht das so einfach ? oder muss die klage an
den vermieter gestellt werden ? welche optionen gibt es noch ?
anwalt nehmen und erstmal anmahnen ?

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Gruß

Joschi