Klauseln Schönheitsreparatur

Guten Tag!

Braucht ein Mieter, nachdem er festgestellt hat, dass in seinem Mietvertrag jene starren Fristen für die Schönheitsreparaturen der Mietwohnung, sowie auch der Begriff „fachgerecht“ auftauchen, die Wohnung denn beim Auszug überhaupt renovieren? Auch wenn die Wände weinrot gestrichen sind und hier und da neue Tapete drauf müsste?

Liebe Grüße
Herzblume!

Guten Tag!

Moin,
Bitte zwischen Schönheitsreparaturen und Sachbeschädigung unterscheiden.

Liebe Grüße

auch

Herzblume!

vnA

Also aus eigener Erfahrung kenne ich es so, dass der Vermieter verlangen kann, dass farbig gestrichene Wände (Ausnahmen bei Pastelltönen) bei Auszug geweißt werden müssen. Auch die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist in der Form meines Wissens gültig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]