Kleinreparatur selber aufkommen?!

Hallo an alle,

mich würde mal interessieren, ob man bei so einem Fall selber zahlen muss…?

In einer Wohnung tropft Wasser aus einem Wasserhahn welches an einem Gasdurchlauferhitzer angeschlossen ist. Der Mieter traut sich nicht Reparaturen selber an
einem Wasserhahn durchzuführen, weil er den Umgang mit Gasdurcherhitzer respektiert und meldet dies bei seinem Vermieter. Dieser beauftragt einen Spezialisten der das lässtige Tropfen reparieren soll. Nach durchführung der Arbeiten lässt der Klempner noch seine gemachte Arbeit vom Mieter unterschreiben und schickt ohne das der Mieter davon weiss, die Rechnung an den Vermieter, der wiederrum die Rechnung an den Mieter schickt. 

Im Mietvertrag steht das der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten 120€ nicht übersteigen selber tragen muss.

Jetzt ist aber die Frage, warum der Mieter nicht über die Summe aufgeklärt wurde, erst im nachhinein nach dem alles gemacht wurde, ihm die Rechnung zugeschickt wurde. Letzten Endes unterscheiden sich viele Klempner preislich und 90€ erscheinen dem Mieter doch sehr hoch für das Austauschen der Ventile mit neuem Griff. Dem Mieter ärgert es offensichtlich, das eine Rechnung gestellt wird, ohne ihm davon vorher in Kenntnis gesetzt zu haben…wie ist hier die Rechtslage?

Danke

Hallo,
der Vermieter ist nicht verpflichtet, bei „Kleinreparaturen“ hier Angebote einzuholen um das günstigste Angebot dann zu akzeptieren.

Es wäre auch dem Mieter möglich gewesen, vor Reparatur nach den Kosten zu fragen.

90€ erscheinen zudem aufgrund des hier geschilderten Sachverhaltes durchaus üblich, denn eine Monteurstunde kostet um die 60€, zuzülg. MWSt., evtl. Anfahrtspauschale, Ventile und weitere Kleinteile, etc…
In Großständten könnte das teurer sein.
lG

huhu

Dieser beauftragt einen Spezialisten . . .

. . . Arbeiten lässt der Klempner . . .

Was Passt da nicht? Richtig der Klempner ist kein Spezialist für Sanitär sondern für Blecharbeiten an der Fassade.

Wurde die Kleinreperaturklausel gültig vereinbart ist das ganze vollkommen richtig gelaufen.

Hallo!

Was tropfte ? Ein Wasserhahn an Waschbecken(Spüle ?

Und warum konnte man da nicht selbst Hand anlegen ? Woher das Warmwasser kommt ist doch egal, ob von Gasboiler, Elektrospeicher oder zentral aus dem Heizkeller.

Da ist nicht anders und nicht gefährlicher. Man stellt an den Eckventil Wasser K+W ab und schon kann man mit seinen Heimwerkerkenntnissen werkeln.

Und Geld sparen.

Tropfte es am Gasboiler selbst, dann KEINE Eigenhilfe. Und dann wäre auch zu klären gewesen, ob hier überhaupt der Mieter verantwortlich wäre. Denn Armaturen am Gasboiler unterliegen nicht dem Verschleiß durch den Mietergebrauch .

Das andere, mit dem Vorgehen vom Vermieter und der Rechnung wäre aber schon OK, wenn diese 120 € Kleinreparatur wirksam und rechtlich korrekt vereinbart wurde.

Für den Einzelfall erscheinen mir (und Gerichten auch !) 120 € aber zu hoch zu sein.
Und 2. müsste es auch eine Jahreshöchstgrenze geben für mehrere Schäden .
Fehlt sie, wäre die Kleinreparatur-Klausel ungültig.

MfG
duck313