Kleintierhaltung in der Mietwohnung

Hallo,

soweit ich weiß, ist die Haltung von Kleintieren prinzipiell erlaubt (unsere Eigentümergemeinschaft erlaubt auch Hunde und Katzen).
Aber gibt es gesetzliche Bestimmung, welche die zulässige Höchstmenge an Kleintieren definieren, z.B. maximal soundsoviele Meerschweinchen pro Quadratmeter Wohnfläche?

Nein - gibts nicht.   

Die Menge und Haltung macht es auch aus, ab wann auch Kleintiere Nachbarn mehr als hinnehmbar belästigen können.
Und das kann auch bei nur einem (an sich) erlaubten Kleintier schon der Fall sein.

Übrigens, auch die auf den Menschen übertragene „Überbelegung einer Wohnung“ ist nicht definiert. Es haben Gerichte von Fall zu Fall entschieden.  Aber es gibt keine festen Zahlen.

MfG
duck313

Hallo,

eine gesetzliche Bestimmung über eine Höchstmenge der einzelnen Tierarten gibt es nicht.

Aber vielleicht hilft dir dieser Link weiter:

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/wichtige-bgh-ur…

Gruß Merger