Kontoauszüge

Weiss jemand was mann machen kann wenn Vermieter die Kontoauszüge von dem Kautionskonto trotz schriftlicher Anforderung nicht rausrückt?
Der Nachweis das die Kaution angelegt worden ist, ist zwar da aber die aktuellen Kontoauszüge fehlen.
Muss der Vermieter Kontoauszüge auf verlangen vorlegen und wenn ja was ist wenn er es nicht macht ?

Bezüglich Kontoauszüge weiß ich nichts - aber ich bekomme jedes Jahr von meiner Hausverwaltung ein Schreiben für die Steuererklärung, wieviele „Zinsen“ sich bei meiner Kaution schon angesammelt haben. So denke ich, dass dies auch dein Vermieter machen muss.
Diese Antwort resultiert aber nur aus meinem Menschenverstand.

Also der Nachweis wo und wie die Kaution angelegt wurde ist ja vorhanden.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass der VM dem Mieter regelmäßig Kontoauszüge zur Verfügung stellen müsste.
Je nach Anlageform der Kaution wäre das auch gar nicht möglich…bei Anlage in Form eines Sparbuches zum Beispiel.
Der Mieter kann sich aber wenn der Zinssatz bekannt ist die Zinsen selbst ausrechnen.

Gruß
Maja

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Über die Zinsen muss der Vermieter dem Mieter Rechenschaft ablegen, beispielsweise durch eine Sparbuchkopie (LG Düsseldorf, Urteil v. 6.10.1992 – 24 S 162/92, WM 1993, 400).

Hinsichtlich der Anlagepflicht handelt es sich um eine Nebenleistungspflicht (allgemeine Meinung, Palandt/Heinrichs/Weidenkaff, a.a.O., § 551 BGB, Rdnr.12 mit den dort angeführten Rechtsprechungsnachweisen). Der Mieter kann indes – nach Leistung der Sicherheit - jederzeit vom Vermieter Rechenschaft über die gewählte Anlageform und einen entsprechenden Nachweis verlangen; der Mieter kann aber die restliche Teilleistung nicht zurückbehalten bis der Vermieter diese Ansprüche erfüllt (Bub/Treier/v, Martius, a.a.O., III. A, Rdnr. 792).

Gruß, Mathias