Kosten f. Pflege e. Gartens m. Sondernutzungsrecht

Hallo,

ich muß noch eine Frage loswerden.

In einem Mietshaus mit 6 Parteien, davon eine von der Vermieterin selbst genutzt, wird der Garten hinter dem Haus von einer Familie im Erdgeschoss AUSSCHLIEßLICH selbst genutzt und bewirtschaftet.

Hierbei handelt es sich um das Hausmeister-Ehepaar, welches vergünstigt zur Miete wohnte, dafür dass es die Hausmeistertätigkeit (z.B. die Pflege des alleingenutzten Gartens, die Pflege des Vorgartens, kleinere Reparaturen und Verwaltungstätigkeit etc.) übernahm.

Jetzt ist dieses Ehepaar ausgezogen und die Vermieterin versucht, die Kosten für die Pflege des Vorgartens (was mir noch einleuchtet), aber AUCH die Kosten für den NUR durch das Hausmeisterpaar genutzten Garten hinter dem Haus auf die Nebenkosten FÜR ALLE umzulegen, obwohl sie den Garten nicht betreten dürfen etc.

Ist das rechtens??
Wo kann ich mich darüber ggf. schlau machen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Andrea

Hallo,

ich muß noch eine Frage loswerden.

In einem Mietshaus mit 6 Parteien, davon eine von der
Vermieterin selbst genutzt, wird der Garten hinter dem Haus
von einer Familie im Erdgeschoss AUSSCHLIEßLICH selbst genutzt
und bewirtschaftet.

Hierbei handelt es sich um das Hausmeister-Ehepaar, welches
vergünstigt zur Miete wohnte, dafür dass es die
Hausmeistertätigkeit (z.B. die Pflege des alleingenutzten
Gartens, die Pflege des Vorgartens, kleinere Reparaturen und
Verwaltungstätigkeit etc.) übernahm.

Jetzt ist dieses Ehepaar ausgezogen und die Vermieterin
versucht, die Kosten für die Pflege des Vorgartens (was mir
noch einleuchtet), aber AUCH die Kosten für den NUR durch das
Hausmeisterpaar genutzten Garten hinter dem Haus auf die
Nebenkosten FÜR ALLE umzulegen, obwohl sie den Garten nicht
betreten dürfen etc.

Ist das rechtens??
Wo kann ich mich darüber ggf. schlau machen?

Hallo Andrea,

Gartenpflegekosten dürfen nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn der Garten nicht ausschliesslich nur vom Vermieter oder einzelnen Mietparteien benutzt werden darf ( AG Köln WM 85, 344 ) (Auszug aus Mieterlexikon )

Gruss Günter