Kosten für die Müllabfuhr

Wir wohnen in einem Zweiparteienhaus. Als eine Wohnung Leer stand, hat er Für die 4 Monate die kosten komplett auf unserer Wohnung abgerechnet.Darf er das?

nein

Wir wohnen in einem Zweiparteienhaus. Als eine Wohnung Leer
stand, hat er Für die 4 Monate die kosten komplett auf unserer
Wohnung abgerechnet.Darf er das?

es tut mir leid, aber ich kann dir hier leider nicht helfen.
gruß
mahema

Wir wohnen in einem Zweiparteienhaus. Als eine Wohnung Leer
stand, hat er Für die 4 Monate die kosten komplett auf unserer
Wohnung abgerechnet.Darf er das?

Hallo rreg,

Nein, das darf der Vermieter nicht!
Sind in einem Wohnhaus einzelne Wohnungen nicht vermietet, so hat grundsätzlich
der Vermieter anteilig die auf leerstehenden Wohnraum entfallenden Kosten zu
tragen.
Also:
Der Nebenkostenabrechnung schriftlich widersprechen und eine Korrektur verlangen.
Ggf. den Mieterschutzbund aufsuchen.

Gruß
Mary

hey, nein das darf er Nicht!!! Das ist sein Risiko. Er hat versucht es bei dir abzurechnen weil er dachte das du das nicht weißt. Also Kurz Brief an ihn mit der Bitte um eine Neue Abrechnung da ausversehen!!!die Andere Wohnung Abgerechnet wurde.
Das reicht.
Lg Steffen

Wir wohnen in einem Zweiparteienhaus. Als eine Wohnung Leer
stand, hat er Für die 4 Monate die kosten komplett auf unserer
Wohnung abgerechnet.Darf er das?

Hallo,
soviel ich weiß,darf er das nicht.
Für Leerstand muss der Vermieter selbst aufkommen.
Habt ihr keine eigene Mülltonne?

Hallo Rreg,
nein darf er nicht. Basis ist das Gesetz: Das Mietrecht differenziert nämlich nicht nach vermieteter und unvermieteter Wohnfläche. Auch die leer stehende Wohnfläche ist gesetzlicher Umlagemaßstab im Sinne des § 556 a Abs. 1 BGB.
Es gibt zwar Vermieter, die versuchen die verbrauchsabhängigen Kosten nur auf die vermieteten Wohnungen umzuwälzen. Die meisten Gerichtsurleite in diesen Dingen gehen aber zu Lasten des Vermieters aus.
Beste Grüße
Kockie

Wir wohnen in einem Zweiparteienhaus. Als eine Wohnung Leer
stand, hat er Für die 4 Monate die kosten komplett auf unserer
Wohnung abgerechnet.Darf er das?