Kostenübernahme für Überprüfung Stromzähler

Hallo,

angenommen, man ist sich unsicher, ob ein Stromzähler richtig funktioniert (aufgrund hoher Nachzahlung), selbst bei Abziehen sämtlicher Stecker läuft der Zähler genauso schnell weiter und auch bei Herausdrehen der Sicherungen stoppt er erst nach ca 10-15 Min.- ist das normal?) Wer übernimmt die Kosten für die Überprüfung? Mieter? Vermieter?

Vielen Dank,
Maaya

Hallo,

angenommen, man ist sich unsicher, ob ein Stromzähler richtig
funktioniert (aufgrund hoher Nachzahlung), selbst bei Abziehen
sämtlicher Stecker läuft der Zähler genauso schnell weiter und
auch bei Herausdrehen der Sicherungen stoppt er erst nach ca
10-15 Min.- ist das normal?) Wer übernimmt die Kosten für die
Überprüfung? Mieter? Vermieter?

stellt sich die Frage, ob der Strom in den Nebenkosten enthalten ist oder nicht. Meist ist es doch so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem Stromlieferanten hat. In diesem Vertrag ist normalerweise auch die Wartung des Zählers (Eigentum des Lieferanten bzw des Eigentümers des durchleitenden Stromnetzes) geregelt. Entsprechend sollte ein Verdacht auf falsche Zählung dem tatsächlichen Vertragspartner (also dem Lieferanten) gemeldet werden.

Nur im Falle der Nebenkosten incl. Strom müsste man sich meines Erachtens an den Vermieter als Vertragspartner wenden.

Gruß, Niels

Moin,

Hallo,

angenommen, man ist sich unsicher, ob ein Stromzähler richtig
funktioniert (aufgrund hoher Nachzahlung), selbst bei Abziehen
sämtlicher Stecker läuft der Zähler genauso schnell weiter und
auch bei Herausdrehen der Sicherungen stoppt er erst nach ca
10-15 Min.- ist das normal?)

E-Zähler haben einen bestimmten Nachlauf. Aber 10-15 Minuten sind schwer vorstellbar. Morgen kann ich Dir nach Rückfrage bei einer Prüfstelle genaueres dazu sagen.

Wer übernimmt die Kosten für die
Überprüfung?

Du kannst bei Deinem Versorger oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle eine sogenannte „Befundprüfung“ beantragen.
Sollte der Zähler bei dier Prüfung außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen ( Verkehrsfehlergrenze ist das Doppelte der Eichfehlergrenze) arbeiten, so zahlt der Versorger die entstehenden Kosten. Im anderen Fall gehen sämtliche Kosten zu Deinen Lasten.
Aus Erfahrung kann ich allerdings sagen, das diese Verkehrsfehlergrenzen zu 99,… % eingehalten werden.

Mieter? Vermieter?

Vielen Dank,
Maaya

Gruß aus einer Prüfstelle für Wasserzähler
Dirk m.

Hallöchen,

E-Zähler haben einen bestimmten Nachlauf. Aber 10-15 Minuten
sind schwer vorstellbar. Morgen kann ich Dir nach Rückfrage
bei einer Prüfstelle genaueres dazu sagen.

Oh, das wäre super!

Du kannst bei Deinem Versorger oder einer staatlich
anerkannten Prüfstelle eine sogenannte „Befundprüfung“
beantragen.
Sollte der Zähler bei dier Prüfung außerhalb der
Verkehrsfehlergrenzen ( Verkehrsfehlergrenze ist das Doppelte
der Eichfehlergrenze) arbeiten, so zahlt der Versorger die
entstehenden Kosten. Im anderen Fall gehen sämtliche Kosten zu
Deinen Lasten.
Aus Erfahrung kann ich allerdings sagen, das diese
Verkehrsfehlergrenzen zu 99,… % eingehalten werden.

Und wie teuer sind solche Überprüfungen? Oder ist das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich?
Also heißt das, daß ich in Kauf nehmen muß, daß nichts gefunden wird und der Zähler so „weiterrennt“ und ich dafür löhnen muß???

VG Maaya

Hallöchen,

E-Zähler haben einen bestimmten Nachlauf. Aber 10-15 Minuten
sind schwer vorstellbar. Morgen kann ich Dir nach Rückfrage
bei einer Prüfstelle genaueres dazu sagen.

Oh, das wäre super!

Du kannst bei Deinem Versorger oder einer staatlich
anerkannten Prüfstelle eine sogenannte „Befundprüfung“
beantragen.
Sollte der Zähler bei dier Prüfung außerhalb der
Verkehrsfehlergrenzen ( Verkehrsfehlergrenze ist das Doppelte
der Eichfehlergrenze) arbeiten, so zahlt der Versorger die
entstehenden Kosten. Im anderen Fall gehen sämtliche Kosten zu
Deinen Lasten.
Aus Erfahrung kann ich allerdings sagen, das diese
Verkehrsfehlergrenzen zu 99,… % eingehalten werden.

Und wie teuer sind solche Überprüfungen? Oder ist das von
Anbieter zu Anbieter unterschiedlich?

Der Preis ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Also heißt das, daß ich in Kauf nehmen muß, daß nichts
gefunden wird und der Zähler so „weiterrennt“ und ich dafür
löhnen muß???

Wenn der Zähler in der angegebenen Prüfung keine Fehler zeigt, ist er in Ordnung. Dann wäre der Fehler an einer anderen Stelle zu suchen, und davon gibt es eine ganze Menge. Wobei ich diese Abgrenzung vorher durchführen würde. Tipps dazu aus Zeitmangel aber erst morgen.

VG Maaya

Gruß
Dirk m.