Küche mit Einbaumöbel gemietet

Hallo,
angenbommen ein Mietwohnung wird nur unter der Voraussetzung gemietet,
wenn die Küche mit einer Einbauküche ausgestattet ist.
Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden und kauft eine Küche.
Dem Mieter erklärt er, er müsse zur Miete zusätzlich 50,- zahlen.
Nach 4 Jahren geht der Geschirrspüler kaputt. Vermieter will nun die Rechnung für die Reparatur vom MIeter bezahlt haben. Was ist hierüber festzustellen??
Muß jetzt der Mieter die Reparatur zahlen, die Küche gehört ihm doch gar nicht.

Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden und kauft eine
Küche.
Dem Mieter erklärt er, er müsse zur Miete zusätzlich 50,-
zahlen.
Nach 4 Jahren geht der Geschirrspüler kaputt. Vermieter will
nun die Rechnung für die Reparatur vom Mieter bezahlt haben.

Der Vermieter ist für einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich: dafür zahlt der Mieter, deshalb muß der Vermieter Reparaturen zahlen - für undichte Fenster genauso wie für ein kaputtes Gerät.
Aber: in vielen Mietverträgen gibt es die Klausel daß der Mieter Reparaturen seiner Mietsache bis zu einer gewissen Höchstsumme
j ä h r l i c h selbst zahlen muß!

Danke, aber dann hätte der M gern einen Kostenvoranschlag gesehen oder sich selbst um eine billige Reparatur gekümmert.
Achtung. der Mieter liest gerade noch mal die Rechnung vom VM.
Da steht tatsächlich wohl,WORTLAUT:
DA ES SICH UM EINEN VON IHNEN GEMELDETEN; ABER VOM HANDWERKER NICHT FESTSTELLBAREN SCHADEN HANDELT LEITEN WIR DIE KOSTEN AN SIE WEITER:
wAS JETZT:
NOch eine Frage, wie lange muß denn der Mieter noch 50,- für d. Einbauküche zahlen, die ist zwischenzeitlich bereits abgezahlt.

NOch eine Frage, wie lange muß denn der Mieter noch 50,- für

d. Einbauküche zahlen, die ist zwischenzeitlich bereits
abgezahlt.

bis zu dem Zeitpunkt, wo er aus der Wohnung auszieht.

Gruß Merger

aber nicht ohne die Küche, die dann bereits durch die monatlichen 50,- mit Blattgold verziert wird, oder

die Rechnung vom VM.
Da steht tatsächlich wohl,WORTLAUT:
DA ES SICH UM EINEN VON IHNEN GEMELDETEN; ABER VOM HANDWERKER
NICHT FESTSTELLBAREN SCHADEN HANDELT LEITEN WIR DIE KOSTEN AN
SIE WEITER:

Erst Schaden, dann Reparatur, dann Rechnung für keinen Schaden?
das verstehe wer will?
War das Gerät kaputt und funktionierte es nach der Reparatur wieder oder nicht?

NOch eine Frage, wie lange muß denn der Mieter noch 50,- für
d. Einbauküche zahlen, die ist zwischenzeitlich bereits
abgezahlt.

Leider: der Mieter muß die im Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen solange er in der Wohnung wohnt und die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist - aber: Mieter und Vermieter können jederzeit in beidseitigem Einvernehmen den Mietvertrag ändern, z.B. wenn die mitgemietete Küche alt ist und man selbst eine neue anschaffen will könnte man über eine Mietminderung von 50,-- verhandeln.
Achtung: Man soll keine schlafenden Hunde wecken - der Vermieter darf die Miete erhöhen: bis zur ortsüblichen Höchstgrenze bis zu 20 % in einem bestimmten Zeitraum.
In einem Mietverhältnis ist es immer sinnvoll alles gut gegeneinander abzuwägen … was allerdings nicht heißt daß man für etwas zahlen soll das man nicht zahlen muß.

Hallo,

aber nicht ohne die Küche, die dann bereits durch die
monatlichen 50,- mit Blattgold verziert wird, oder

Die Küche gehört zur Wohnung. Genausowenig wie ein Mieter die Zimmertüren beim Auszug mitnehmen kann, bleibt die Küche, wo sie ist. Und genauso, wie auch für ein Haus von 1786 immer noch Miete gezahlt werden muss, muss auch für die Küche weiter gezahlt werden, auch wenn sie nach Meinung der Mieter längst bezahlt sein müsste.
Gruß
loderunner (ianal)

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o.k. aber was meinst du nun dazu, ob es rechtens ist dem Mieter die Rechnung aufs auge zu drücken?
Es ist doch so. Wenn der funktiuoniert hätte wäre die Meldung an den Vermieter Blödsinn.
Also war er nicht funktionstüchtig. Nach der „Reparatur“ ging er wieder.
Ich würde die Rechnunbg zurückweisen und du

aber nicht ohne die Küche, die dann bereits durch die
monatlichen 50,- mit Blattgold verziert wird

Der Mieter hätte im Mietvertrag eine zeitliche Begrenzung der Zusatzmiete von 50,-- vereinbaren können - dann würde er die mitgemietete Küche - trotz Wertminderung wegen Abnutzung !!! - nicht „vergolden“.
Man müßte Einzelheiten wissen…
Der Vermieter schreibt die Küche in einem gewissen Zeitraum ab und müßte sie irgendwann mal ersetzen weil sie sich abnutzt…

Und genauso, wie auch für ein Haus von 1786 immer
noch Miete gezahlt werden muss, muss auch für die Küche weiter
gezahlt werden, auch wenn sie nach Meinung der Mieter längst
bezahlt sein müsste.

Richtig - und genauso wie ein Vermieter ein Haus von 1786 für den Mieter in einem bewohnbaren Zustand halten muß, muß er eine Küche in einem funktionierenden Zustand halten und ggfs bei Altersschwäche ersetzen.
Gruß

Richtig - und genauso wie ein Vermieter ein Haus von 1786 für
den Mieter in einem bewohnbaren Zustand halten muß, muß er
eine Küche in einem funktionierenden Zustand halten und ggfs
bei Altersschwäche ersetzen.

Richtig. Das ist ja der eine Grund für eine Vermietung. Der andere ist, dass man Geld verdienen möchte. Beides gehört zusammen.
Gruß
loderunner

Hallo,

o.k. aber was meinst du nun dazu, ob es rechtens ist dem
Mieter die Rechnung aufs auge zu drücken?

Wenn es einen Defekt gab, der repariert wurde, zahlt der Vermieter. Bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel kann er sich ggf. die Kosten vom Mieter wieder zurückholen.
Wenn es aber gar keinen Defekt gab, hat ja der Mieter die Kosten verursacht. Und der Vermieter kann die Bezahlung vom Mieter verlangen bzw., wenn er selbst schon gezahlt hat (er hat den Handwerker ja beauftragt?) sich das Geld vom Mieter zurückholen.

Es ist doch so. Wenn der funktiuoniert hätte wäre die Meldung
an den Vermieter Blödsinn.

Oder ein Fehlalarm, vielleicht aus Unwissenheit, vielleicht eine Fehlbedienung, vielleicht Unkenntnis oder auch Unzufriedenheit über eine Eigenart des Gerätes, vielleicht (ich möchte aber hier nun wirklich nichts unterstellen, ist nur eine vorstellbare Möglichkeit) sogar Bosheit eines Mieters, um den Vermieter zu ärgern.

Also war er nicht funktionstüchtig.

Das weiß man aus der Beschreibung hier noch nicht.

Nach der „Reparatur“ ging er wieder.

Tja, es ist schon recht schwierig, aus der Ferne zu beurteilen, was nun defekt war oder nicht. Ob eine Fehlbedienung vorlag oder was auch immer. Es wurde schließlich weder was über den Defekt gesagt noch was nun repariert wurde.
Gruß
loderunner (ianal)

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…nach dieser Logik könntest du u.U. dann auch das ganze Haus mitnehmen, kann ja sein, dass es längst abbezahlt ist:wink:))