Guten Tag,
im Mietvertrag steht, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig wird.
Wenn der Arbeitsvertrags des Mieters nur bis 30.09.2009 befristet ist, wie formuliert man das im Kündigungsschreiben?? Heißt es dann Kündigung zum oder per 30.09.2009??? Also so das die Wohnungsübergabe am 30.09.2009 stattfinden würde und die Wohnung am 1.10.2009 wieder frei wäre.
Könnte man die Kündigung auch jetzt schon an den Vermieter schicken oder wäre das zu zeitig???
Danke schon mal.
Sonne25