Kündigund des Mietvertrages

Guten Tag,
im Mietvertrag steht, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig wird.
Wenn der Arbeitsvertrags des Mieters nur bis 30.09.2009 befristet ist, wie formuliert man das im Kündigungsschreiben?? Heißt es dann Kündigung zum oder per 30.09.2009??? Also so das die Wohnungsübergabe am 30.09.2009 stattfinden würde und die Wohnung am 1.10.2009 wieder frei wäre.
Könnte man die Kündigung auch jetzt schon an den Vermieter schicken oder wäre das zu zeitig???

Danke schon mal.
Sonne25

Kündigung zum 30.09.09 bedeutet, dass der letzte Tag, an dem man in der Wohnung wohnen könnte, der 30.09.09 ist.
Die Wohnungsübergabe kann dann ja auch am 30.09.09 (nach Rücksprache mit dem Vermieter) vereinbart werden.
Eine Kündigung zum 30.09.09 ist jetzt natürlich schon möglich und auch sinnvoll, da der Vermieter sich so auch schon nach Nachmietern umsehen könnte (oder man selbst auch, wenn man z.B. noch Möbel an den Nachmieter verkaufen möchte, o.Ä.).