Kündigung des Mietvertrags

Ich lebe jetzt seit ungefähr 1,5 Jahre in einer Mietwohnung. Ende November hatte ich eine Kündigung eingereicht in der stand, dass ich bis ende Februar ausziehe. Dann hatte der Vermieter mir eine fristlose Kündigung zugeschickt, ich solle schon in der ersten Dezemberwoche ausziehen.

Dann aber hat er es sich nochmal überlegt und mir wieder eine fristlose Kündigung zugeschickt mit den Inhalt ich solle in der 2.Dezemberwoche ausziehen, weil die Miete nicht überwiesen war ( wurde später überwiesen ). Danach bekam ich ein Schreiben ich solle doch fristgerecht Ende Februar ausziehen.
Problem ist jetzt ich habe eine neue Wohnung in der ich in der 2. Januarwoche einziehen werde und deswegen habe ich mir gedacht, ich zahle die Miete für Januar und Februar nicht er kann die Kaution dafür behalten. Die Kaution beträgt 1020€ die Miete 470€. Die Renovierungen werde ich selbst bezahlen. Nun stand der Vermieter kürzlich vor meiner Tür und schrie mich an und forderte die Miete und drohte mir mit den Worten:
Ich dreh dir die Kehle um mit mir ist nicht zu spaßen, wenn du nicht zahlst…! Und die Wohnung wird renoviert verstanden ? Ich habe sie sauber und top dir überlassen…( Empfinde ich nicht so, da Rolladengurt riss, Abdichtungsring für Duschkopf sowie Duschkopfhalterung hinüber war und das alles innerhalb eines Vierteljahres und genau in den Zeitraum entstand auch Schimmel an der Wanddecke )

Nun meine Fragen :

  1. Welche seiner Kündigung zählt, wenn die ersten 2 zählen würde wäre es für mich sehr gut .
    2.Wer kommt für die Rolladen auf ?
  2. Muss ich die Miete noch bezahlen ?
  3. Den Abdichtungsring gibt es nicht in Baumärkten was nun ? Duschkopf kann ich zwar neu kaufen aber die würde dann nicht zur Halterung passen, weil diese eine eigenartige Form hat.

Ein Abwohnen der Kaution ist nicht zulässig ! Die fristlosen Kündigungen sind ohne triftigen Grund für den
den Vermieter nicht möglich.Miete ist zusätzlich zur Kaution bis zum Ablauf Ihrer Kündigung zu bezahlen , unabhängig davon , ob sie schon ausgezogen sind.

Fragen sie den Vermieter nach dem Duschkopf. Entweder besorgt er Ihn und sie bezahlen den , oder sie kaufen einen anderen.

Hallo,
Wenn du nicht zwei Monate im Rückstand warst mit der miete oder der Vermieter dich nicht mehrfach schriftlich an gemahnt hat, kann er nicht fristlos kündigen! Also sind seine Kündigungen nichtig! Damit gilt nur deine.
Rein theoretisch musst du die miete also zahlen, du könntest ihn natürlich schriftlich geben das er die Kaution dafür nutzen darf ohne dein schriftliche Zustimmung darf er das nicht, da die Kaution zur Sicherung der Mietsache ist!
Zu den Mängeln hast du diese angezeigt bei deinem Vermieter?
Da diese zur Wohnung gehörten und du nur 1.5 Jahre darin gewöhnt hast kann man hier kaum von bNutzung reden. Ich würde nichts machen !
Ich nehme an du hast die Wohnung noch nicht übergeben das würde ich nur mit einem Zeugen machen besonderes weil dein Vermieter dir schon gedroht hat
Ich hoffe ich konnte helfen!
Ich möchte dich darauf hinweisen das er rechtlich nicht korrekt ist die Miete nicht zu zahlen und dafür die Kaution zu nutzten!

Hi,
diese Sache fällt in das Zivilrecht ( kein Strafrecht).
Effektive Hilfe erlangst du beim kostenlosen Mieter-
schutzbund. Wo der für deine Region zuständige ist,
kannst du dir aus dem Internet ziehen.
Gruß, Burghard Hauptmann

Moin,

folgendes vorab: Bei dieser Spezies von Vermieter (Drohgebärde usw.!) empfehle ich dringend einen Rechtsbeistand, wenn keine Rechtsschutzvers. oder sonstiges dann sofort zum Mieterverein, das kostet nicht die Welt und verschafft Luft zum Atmen.

In 1. Linie gilt immer der Vertrag, der sollte den gesetzlichen Regeln = Formularvertrag entsprechen, etwas anderes würde ich überhaupt nicht mehr abschließen, gibt es in jeder ordentlichen Buchhandlung und dann auf das Impressum achten, da gibt es versch. Versionen wie z.B. Haus- und Grundbesitzerverein oder eben BGB-orientiert.

Der Vertrag regelt auch die Reparatur- und Renovierungskosten ggf. bei Auszug oder eben nicht, das kann teuer und ärgerlich werden. Lässt sich von hier aus nicht beurteilen.

Wenn kein schriftlicher Vertrag besteht sofort ab zum Mieter-Verein oder RA - Verständnis für einen solchen Vermieter kann man sich sparen.

MfG

Hallo nanaRombach,

Erst einmal braucht sich niemand vom Vermieter bedrohen zu lassen ! Gibt es evtl. Zeugen dafür ? Das wäre natürlich von Vorteil.

Zur Kündigung - gibt es einen Mietvertrag indem eine Kündigungsfrist eingetragen ist ? Normalerweise sind das 3 Monate für beide Seiten.

Somit ist deine Kündigung rechtens, da du ja zum Ende Februar gekündigt hast und somit die 3 Monate eingehalten hast. Hast Du schriftlich gekündigt ? Dann hast du ja ein Datum auf der Kündigung - und das zählt ! Nur die Miete die musst du dann auch bis Ende Februar zahlen. Und ohne trifftigen Grund kann dich der Vermieter eh nicht fristlos kündigen ! Und die Miete ist ja gezahlt worden !

Und wenn du die Wohnung renovierst, bzw. wieder in der „alten“ Zustand zurück versetzt in dem du die Wohnung übernommen hast ( vielleicht gibt es Fotos ?), dann muss der Vermieter dir auch die Kaution zurück zahlen ! Es sei denn, es ist was kaputt oder dergleichen, dann darf er aber auch die Kaution nicht komplett einbehalten, sondern muss belegen, wieviel er von der Kaution für die Wiederherstellung der Wohnung benötigz. Den Rest muss er dann auszahlen ! Und noch was - die Kaution muss auf einem seperaten Konto bei einer Bank angelegt werden ! Frag´ doch mal, wieviel Zinsen Du schon für deine Kaution bekommst !?!

Zur Sicherheit würde ich aber an Deiner Stelle auch noch mal bei der Verbraucherberatung nachfragen - die kennen sich da oftmals auch aus.

Grüße

Lotte71

Hallo, es tut mir leid, aber im Mietrecht kenne ich mich leider nicht so gut aus. Trotzdem viel Glück!
LG Katja

Sie können sich eine Kündigung aussuchen. die Schäden müssen Sie beheben. Der Vermieter hat kein Recht dazu „Ihnen den Hals umzudrehen!“

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo, die erste Kündigung zählt, Sie haben nja die Frist gewahrt. Ihr Vm kann nicht nach Gusto verschiedene Kündigungen versenden (wieso eigentlich? Sie haben ja gekündigt. Sie müssen die Februarmiete noch bezahlen, die Märzmiete dann nicht mehr.-Rolladengurt ist Mietersache, ebenso Duschkopf etc. Dies ist im Mietvertrag bei Kleinstreparaturen geregelt. Es gibt aber eine Obergrenze/Jahr.Wenn der Duschkopf nicht mehr erhältl. ist, tut es ein anderer gleicher Güte.- Noch eins: der Vm macht sich strafbar, wenn er Ihnen derart droht; juristisch gesehen ist das keine Lappalie. Wenn Sie Zeugen haben für diese Attacke, wäre es gut, dann könnten Sie Ihrerseits eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung in Aussicht stellen, vielleicht wird er dann verhandlungsbereiter.- Gruß, Achim