Kündigung durch Vermieter

Hallo,

jemand möchte sich eine Wohnung über eine Zwangsversteigerung kaufen.
Diese ist jedoch vermietet. Trifft es hier auch zu das der neue Eigentümer also der aktuelle Vermieter die Wohnung Kündigen darf auch wenn dies sein Zweitwohnsitz wird, gilt hier die Sonderkündigung wegen Eigenbedarf ?

Bzw. gibt es bei Ersteigerungsobjekten irgendwelche Sonderregeln für die Kündigung durch den Vermieter/neuer Eigentümer ?

Danke im Vorraus

Hallo,

jemand möchte sich eine Wohnung über eine Zwangsversteigerung
kaufen.
Diese ist jedoch vermietet. Trifft es hier auch zu das der
neue Eigentümer also der aktuelle Vermieter die Wohnung
Kündigen darf auch wenn dies sein Zweitwohnsitz wird, gilt
hier die Sonderkündigung wegen Eigenbedarf ?

Eigentümer und somit Vermieter ist er wirklich erst dann, wenn er im Grundbuchamt eingetragen wurde; dort einmal anrufen, bzw. vom neuen Eigentümer ggf. Nachweis verlangen.
Wichtig: Wenn der neue Eigentümer kündigt und ist noch nicht „rechtlich“ Eigentümer, ist die Kündigung „schwebend unwirksam“; da sollte man auf die Kündigung ggf. nicht reagieren bzw. ihn nicht darauf hinweisen, dass seine Kündigung unwirksam ist.
Kündigung wegen Eigenbedarf muß begründet werden, wer und warum einzieht,…

Bzw. gibt es bei Ersteigerungsobjekten irgendwelche
Sonderregeln für die Kündigung durch den Vermieter/neuer
Eigentümer ?

Nein, Kauf oder Verswteigerung, neuer Eigentümer tritt in bestehenden Mietvertrag ein,…
Auf ggf. hinterlegte Kaution achten, neuer Eigentümer muß die Kaution jetzt ausbezahlen,…nicht alter Vermieter,…

Danke im Vorraus

Hallo,

für ersteigerte Objekte gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Hier kann der Zwangsverwalter/das AG möglicherweise helfen.

Problematisch dürfter es sein, hier Eigenbedarf zu entwickeln, wenn die Wohnung nicht ständig benutzt wird.

Gruss Günter

jemand möchte sich eine Wohnung über eine Zwangsversteigerung
kaufen.
Diese ist jedoch vermietet. Trifft es hier auch zu das der
neue Eigentümer also der aktuelle Vermieter die Wohnung
Kündigen darf auch wenn dies sein Zweitwohnsitz wird, gilt
hier die Sonderkündigung wegen Eigenbedarf ?

Bzw. gibt es bei Ersteigerungsobjekten irgendwelche
Sonderregeln für die Kündigung durch den Vermieter/neuer
Eigentümer ?

Danke im Vorraus

Hallo,

jemand möchte sich eine Wohnung über eine Zwangsversteigerung
kaufen.
Diese ist jedoch vermietet. Trifft es hier auch zu das der
neue Eigentümer also der aktuelle Vermieter die Wohnung
Kündigen darf auch wenn dies sein Zweitwohnsitz wird, gilt
hier die Sonderkündigung wegen Eigenbedarf ?

Eigentümer und somit Vermieter ist er wirklich erst dann, wenn
er im Grundbuchamt eingetragen wurde;

nee! Bei einer ZV ist man Eigentümer nach dem Beschluss über den Zuschlag - also in aller Regel am Anschluss an den Termin.

dort einmal anrufen,
bzw. vom neuen Eigentümer ggf. Nachweis verlangen.

Wichtig: Wenn der neue Eigentümer kündigt und ist noch nicht
„rechtlich“ Eigentümer, ist die Kündigung „schwebend
unwirksam“; da sollte man auf die Kündigung ggf. nicht
reagieren bzw. ihn nicht darauf hinweisen, dass seine
Kündigung unwirksam ist.

trifft allerdings hier nicht zu.
Genau das Gegenteil ist richtig: Das Sonderkündigungsrecht steht dem Ersteigerer nur zum ersten möglichen Termin zu. Das heißt z.B. wenn der Zuschlag am 10.5. war, muss die Kündigung m. Sonderkündigungsrecht bis spätestens zum 3. Werktag im Juni erfolgt sein.

Kündigung wegen Eigenbedarf muß begründet werden, wer und
warum einzieht,…

Bzw. gibt es bei Ersteigerungsobjekten irgendwelche
Sonderregeln für die Kündigung durch den Vermieter/neuer
Eigentümer ?

Nein, Kauf oder Verswteigerung, neuer Eigentümer tritt in
bestehenden Mietvertrag ein,…

Doch! Wie oben schon dargestellt das Sonderkündigungsrecht - es wirkt sich auf bereits ältere Mietverträge aus, verkürzt die Kündigungsfrist auf 3 Monate.
Alle weiteren mieterschutzrelevanten Regelungen gelten.

gruß n.