Wenn jemand eine Eigentumswohnung mit dazugehörender Garage gekauft hat. Die Garage zum Verkaufszeitpunkt noch vermietet war. Diese Garagenmiete sagen wir mal dem neuen Eigentümer zu niedrig ist und er mehr haben möchte(sagen wir mal von 30EURO auf 50Euro erhöht). Der bisherige Mieter mit dieser höheren Miete aber nicht einverstanden sein sollte und der neue Vermieter dem Mieter daraufhin mit einer 1 monatigen Kündigungsfrist kündigt (es besteht kein schriftlicher Mietvertrag zwischen altem noch neuem Eigentümer und Mieter, der neue Eigentümer hat bereits im Vorfeld dem Mieter 2 Monate zeit gegeben eine neue Garage zu finden). Der Mieter aber sagt er könne nicht so schnell aus der Garage raus weil er in der Garage kein PKW sondern gewerbliche Gegenstände, sagen wir mal seines Restaurants hierin lagert und keine angemessene Garage hierfür findet.
- Muss der Mieter die Garage innerhalb dieser Frist räumen?
- Wenn Ja, was für Rechte hätte der Vermieter wenn der Mieter die Garage nicht geräumt und die Schlüssel ebenfalls nicht übergeben hat?
- Dürfte der Vermieter die Garage dann gewaltsam öffnen, nur was würde er dann mit den darin lagernden Sachen machen?