Kündigung eines Stellplatze in der TG - Mieter ist

Guten Tag,
kann ein vermieteter TG-Stellplatz unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 580a BGB) gekündigt werden?
Mieter hat eine ETW ohne TG-Stellplatz gekauft und einen Mieterbetrag für diesen Stellplatz abgeschlossen.
Wie ist dieser Fall zu beurteilen?
Danke für eine Meinung

Ja natürlich… sofern das 2 verschiedene Verträge (wie von dir geschrieben) sind gibt es da ja wohl keine Koppelung.

vielen Dank für die rasche Antwort.
> Der Sachverhalt sich so, dass der Bauträger die ETW notariell
beurkundet
> hat und der Notar ausdrücklich im KV darauf hingewiesen hat, dass „der
> TG-Stellplatz nicht mit verkauft ist“. Als Anhang zum Kaufvertrag
> wurde der Mietvertrag für die TG mit beurkundet und gemeinsam
> ausgefertigt. Es besteht die Meinung, dass der Mietvertrag ja gar
> nicht beurkundet werden musste und auch kein Koppelungsvertrag ist.
> Wollen Sie sich dies nochmals betrachten?
> Herzlichen Dank.
Riederinger