Kündigung eines Wohnmietvertrages

Ich wohne seit 15 Jahren iun meiner Wohnung, die ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen
kündigen muß. Gilt da auch die gesetzliche Kündigungszeit von 3 Monaten oder kann ich
aus diesem

Huhu,

generell ist die Frist drei Monate (-3 karenz-werk-tage)klick

Man kann aber auch mit den Vermieter sprechen, ob er eine früher raus läst - Mietaufhebeungsvertrag.

Sofern der Vermieter mit keinem (vorgeschlagenen) Nachmieter vorzeitg Mietvertrg schliesst oder einen vorfristigen Aufhebungsvertrag unterschreibt, weil er bereits einen Interessenten hätte, musst du bei frühstmöglicher Kündigung zum 31.07. auch bis zuletzt deine Mietvertragspflichten insgesamt erfüllen :open_mouth:

Das Mietrecht kennt keinen Grund, dies zu umgehen.

G imager

Man könnte den Vermieter natürlich auch verprügeln, so daß er einen fristlos hinauswirft…

Das schon, aber da kann man sich Schadensersatzpflichtig machen, da nützt auch nicht das Angebot ihn seine Krankenkassenkarte zu leihen

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