kündigung eines zeitmietvertrages

Ein Mieter hat vor ca. 1 Jahr eine Wohnung auf die Dauer von 3 Jahren angemietet.Aus familiären Gründen muss das Mietverhältnis nun eher beendet werden. Im Vertrag ist unter anderem die Option aufgeführt, dass sich das Mietverhältnis um 1 Jahr verlängert sofern es nicht 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird. Kann ein solcher Vertrag mangels Begründung der 3-Jahres-Frist als unbefristeter Mietvertrag gesehen werden, bei dem dann die "normale 3-Monats-Frist gilt?

Hallo,

ein Mietvertrag mit einer Verlängerungsklausel ist seit dem 01.09.2001 nicht mehr möglich. Zeitmietverträge können nach § 575 BGB nur abgeschlossen werden, wenn der VM bei Vertragsabschluss bereits erklärt, dass er Eigenbedarf geltend macht, die Wohnung teilweise oder vollständig umbaut/abreisen will oder wenn es eine Dienstwohnung ist.

Der Mieter hat - nach den vorliegenden Darstellungen - keinen wirksamen Zeitmietvertrag. Es ist ein unbefristeter Vertrag und dieser kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Gruss Günter

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