Kündigung möglich?

Beide Lebenspartner haben einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit aber einen verzicht der wechselseitigen Kündigung von 4 Jahren
abgeschlossen. Es ist genau ein Jahr vergangen. Die Frau zieht aus war aber auch noch nie dort gemeldet. Kann Sie sich aus dem Mietvertrag streichen lassen?
Der Mann kann das Geld für die Miete nur mit Mühe und Not bezahlen. Welche Möglichkeiten hat er? Gibt es einen Grund zur
außerordentlichen Kündigung? Muß die Frau ebenfalls Ihren Anteil der Miete zahlen?

Hallo

Beide Lebenspartner haben einen Mietvertrag auf unbestimmte
Zeit aber einen verzicht der wechselseitigen Kündigung von 4
Jahren
abgeschlossen. Es ist genau ein Jahr vergangen. Die Frau zieht
aus war aber auch noch nie dort gemeldet. Kann Sie sich aus
dem Mietvertrag streichen lassen?

Nein,sie steht doch im MV,dass sie nicht gemeldet war ist dem VM völlig wurscht :wink:

Der Mann kann das Geld für die Miete nur mit Mühe und Not
bezahlen. Welche Möglichkeiten hat er? Gibt es einen Grund zur
außerordentlichen Kündigung?

Nein, wenn man 4 jahre auf Kündigung verzichtet hat man den Vertag auch einzuhalten

Muß die Frau ebenfalls Ihren

Anteil der Miete zahlen?

Na sicher,mit unterschrieben = mithaftbar

LG
Mikesch

Eine Frage noch:

Wie kommen beide aus dem Mietvertrag raus?

Die Miete nicht zu zahlen wäre ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den VM, aber gibt es nicht einen besseren Weg?

Eine Frage noch:

Wie kommen beide aus dem Mietvertrag raus?

mit dem VM verhandeln, sonst gibts keine andere Möglichkeit

Die Miete nicht zu zahlen wäre ein außerordentlicher
Kündigungsgrund für den VM, aber gibt es nicht einen besseren
Weg?

w.o.

LG
Mikesch

Eine Frage noch:

Wie kommen beide aus dem Mietvertrag raus?

Nach Recht+Gesetz: gar nicht - Verträge sind einzuhalten.
Praktisch kann man versuchen, sich einvernehmlich auf eine vorzeitige Vertragsaufhebung zu einigen.
I.d.R. funktioniert das auch, wenn man dem Vertragspartner für sein Entgegenkommen dadurch dankt, dass man ihn für den dadurch entstandenen Schaden entschädigt oder z.B. selbst einen AKZEPTABLEN Nachmieter sucht, sodass dem Vermieter erst gar kein Schaden entsteht
siehe auch: [FAQ:1258]

Die Miete nicht zu zahlen wäre ein außerordentlicher
Kündigungsgrund für den VM,

Ja ganz richtig - es wäre aber extrem DUMM von den Mietern, durch eine Verletzung eigener mietvertraglicher (Zahlungs-)Pflichten eine außerordentliche Kündigung zu verursachen.

Denn nach Recht+Gesetz haftet der Vertragsverletzer auch für den Folgeschaden, den er dadurch dem Vermieter verursacht … also auf Mietausfall längstens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er selbst das Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung hätten beenden können (hier also: bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von 4 Jahren) !!!

Ok und danke für die schnelle Hilfe.

Ich denke die Parteien werden sich mit dem VM in Verbindung setzen und „verhandeln“. Ich hoffe auf Euren Satz IN DER REGEL KLAPPT DAS.

Nun bleibt nur zu hoffen, das beide Mieter in den nächsten Monaten keine Hartz 4 Empfänger werden und Ihr Leben lang an den Mieten abzahlen dürfen. (900 € je Monat)