Kündigung Pferdeboxe

Angenommen, man will seine Pferdeboxe künden und hat gemäss Vertrag einen Monat Kündigungsfrist. Giltet in dem Fall das Datum des Poststempels oder das Datum, an dem der Brief beim Empfänger ankommt?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Et gilt der Erhalt. Deswegen eignet sich ein Fax sehr gut für solche Zwecke.

Grüße

Hallo unbekannter-no1,

Deswegen eignet sich ein Fax sehr gut für solche Zwecke.

das ist aber eine sehr mutige und gewagte Aussage. Wie soll der Absender denn im Streitfall nachweisen dass der Empfänger das Fax auch erhalten hat?

Der Sendebericht ist für so einen Fall eher ungeeignet. Damit kann der Absender nur nachweisen dass er das Fax versendet hat. Aber das ist kein Nachweis dafür, dass der Empfänger das Fax auch erhalten hat.

Gruß Horst

Hallo unbekannter-no1,

Mahlzeit Horst,

Deswegen eignet sich ein Fax sehr gut für solche Zwecke.

das ist aber eine sehr mutige und gewagte Aussage. Wie soll
der Absender denn im Streitfall nachweisen dass der Empfänger
das Fax auch erhalten hat?

durch den Sendebericht.

Der Sendebericht ist für so einen Fall eher ungeeignet. Damit
kann der Absender nur nachweisen dass er das Fax versendet
hat. Aber das ist kein Nachweis dafür, dass der Empfänger das
Fax auch erhalten hat.

Keines Wegs. Auf dem Sendebericht steht ob die Übertragung OK ist.
Wenn dort OK steht hat das empfänger Faxgerät eine positiv Quittung gesendet und den Erhalt bestätigt. Damit gilt es rechtlich zugestellt.

Gruß Horst

Grüße

Hallo unbekannter-no1,

Auf dem Sendebericht steht ob die Übertragung OK ist. Wenn dort OK steht hat das empfänger Faxgerät eine positiv Quittung gesendet und den Erhalt bestätigt. Damit gilt es rechtlich zugestellt.

da ich kein Jurist oder Experte in diesen Dingen bin, möchte ich mit dir nicht über Urteile streiten die mir nicht bekannt sind. Aber ich bin überzeugt davon, dass es zu diesem Punkt bestimmt auch wiedersprüchliche Urteile gibt.

Ich stelle mir gerade vor, ein Vermieter besitzt ein Faxgerät welches die Seiten nicht sofort ausdruckt, sondern speichert. Nun geht an diesem Gerät ein Fax ein und das Gerät bestätigt den Empfang.

Noch bevor der Vermieter die gespeicherten Seiten abrufen kann hat das Faxgerät plötzlich einen Defekt (z.B. Überspannung), so dass der Vermieter keine Faxe mehr zu sehen bekommt.

Nun stellt sich die Frage:

Wie sollte ein Vermieter auf eine Kündigung reagieren, die sein Gerät zwar empfangen hat, die er aber nie zu sehen bekommen hat.

Also nach wie vor halte ich deine Aussage „Ein Fax ist ein gutes Mittel zur Kündigung“ für sehr mutig. Womit ich weder sagen kann, noch möchte dass deine Begründung falsch ist.

Aber ich habe zumindest bis jetzt noch nichts von einer eindeutigen und allgemein verbindlichen Rechtsprechung gehört, dass ein Fax-Sendebericht auch als Nachweis für den Empfang eines Faxes angesehen wird.

Gruß Horst