Hallo!Wenn man seine Wohnung am 31.12.2013 (DIenstag) kündigt und an selbigen Tag noch per Einsende-Rückschein abschickt, der Vermieter jedoch bis einschließlich 06.01.2014 (Montag) im Betriebsurlaub ist, gilt es als wirksam und Rechtskräftig?
Dem Mietvertrag nach, muss die Wohnung bis zum dritten Werktag eines Monats gekündigt werden.
Wäre schön, eine hilfreiche Antwort zu bekommen!
Guten Rutsch und Frohes Neues !