Kündigung und Nebekostenabrechung

Hallo Experten:

Erster Sachverhalt:
Ein Vermieter kündigt seinen Mieter fristgerecht zum dritten Werktag eines Monats zum übernaächsten Monat wegen Eigenbedarf. Diese Kündigung wird jedoch nach einer Woche mündlich und schriftlich Widerrufen, da der Vermieter es sich doch anders überlegt hat. Muss der Mieter diesen Widerruf annehmen oder kann er aus eigener Entscheidung die Kündigung annehmen und die Wohnung zum Ablauf der Kündigungsfrist verlassen, da Zwischenzeitlich die Traumwohnung gefunden wurde?

Zweiter Sachverhalt:
Der Mieter wohnt seit 01.03.2004 in der Mietswohnung hat aber bis heute (12.04.2006) keinerlei Nebenkostenabrechnung erhalten. Da die Nebenkosten verhältnismässig nieder angelegt worden sind hat der Mieter die Befürchtung, dass er auch nach einer solchen Zeit noch eine große Nachzahlung leisten muss. Wie lange muss der Mieter die Nebenkosten nachzahlen, bzw. wie lange ist er an diese gebunden!

Danke für Ihre Antworten!

Gruß Sascha

Hallo Experten:

Hallo,

Erster Sachverhalt:
Ein Vermieter kündigt seinen Mieter fristgerecht zum dritten
Werktag eines Monats zum übernaächsten Monat wegen
Eigenbedarf. Diese Kündigung wird jedoch nach einer Woche
mündlich und schriftlich Widerrufen, da der Vermieter es sich
doch anders überlegt hat. Muss der Mieter diesen Widerruf
annehmen oder kann er aus eigener Entscheidung die Kündigung
annehmen und die Wohnung zum Ablauf der Kündigungsfrist
verlassen, da Zwischenzeitlich die Traumwohnung gefunden
wurde?

Zwar bin ich mir nicht 100% sicher, aber ich würde sagen der Mieter kann die Kündigung weiterbestehen lassen. Schließlich ist dies im umgekehrten Fall (Mieter hat gekündigt und widerruft dann) auch so und man muss dann auf das Verständnis des VM hoffen. Also denke ich: Der VM kann nur hoffen, dass der Mieter trotzdem bleibt aber nicht verlangen. Der VM musste schließlich davon ausgehen, das der Mieter sich um anderen Wohnraum bemüht.

Zweiter Sachverhalt:
Der Mieter wohnt seit 01.03.2004 in der Mietswohnung hat aber
bis heute (12.04.2006) keinerlei Nebenkostenabrechnung
erhalten. Da die Nebenkosten verhältnismässig nieder angelegt
worden sind hat der Mieter die Befürchtung, dass er auch nach
einer solchen Zeit noch eine große Nachzahlung leisten muss.
Wie lange muss der Mieter die Nebenkosten nachzahlen, bzw. wie
lange ist er an diese gebunden!

Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Gehen wir aber von einem Kalenderjahr aus, d.h. 01.01. bis 31.12. Nach Ablauf dieses Abrechnungszeitraumes hat der VM 12 Monate Zeit um die NK-Abrechnung vorzulegen. Danach - also ab 01.01.2006 in unserem Beispielfall - hat er keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Nachforderungen. Der Mieter allerdings hat noch Anspruch auf die Herausgabe von Guthaben, sollte die NK-Abrechnung ein solches ausweisen.
Natürlich gilt dann auch: NK für 2005 müssen bis Ende 2006 abgerechnet werden und auch noch nachgezahlt werden im Fall des Falles.
Achtung: Der VM ist berechtigt evtl. einen Teil der Kaution einzubehalten, wenn mit einer NK-Nachzahlung gerechnet werden muss. Aber nur einen Teil!

Danke für Ihre Antworten!

Hoffe das hat fürs Erste gereicht.

Gruß Sascha

Gruß
Nita