Kündigung, wann muss man raus?

Mietwohnungen sollen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Die Wohnungen würden den derzeitigen Mietern zum Kauf angeboten.
Wenn die Mieter nicht aus de Wohnung wollen und Ihnen gekündigt wird,
wann müßten sie ausziehen?
Mietdauer ca. 5,5 Jahre.

Vielen Dank für Eure Auskunft!

Also prinzipiell ist Umwandlung kein Kündigungsgrund. Der bestehende Mietvertrag bleibt unverändert bestehen.
Falls während der Mietzeit die Umwandlung stattfindet, hat der Mieter beim ersten Verkauf ein Vorkaufsrecht. d.h. Verkäufer und Käufer handeln einen Kaufvertrag aus und unterschreiben ihn. Dann wird der Vertrag dem berechtigten Mieter vorgelegt und der entscheidet dann (und erst dann) ob er zu den ausgehandelten Konditonen kaufen möchte. Es ist dem Mieter zu raten nicht im Vorfeld dem Vermieter gegenüber irgendwelche Erklärungen abzugeben. z.B. ich kaufe sowieso nicht o.ä.

Sollte der Mieter nicht kaufen wollen und ein neuer Eigentümer kauft die Wohnung muss der neue Eigentümer um zu kündigen Eigenbedarf haben.
Dann gelten die im Mietvertrag vereinbarten Fristen.

Gruß n.

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Schon mal Danke für die gute Antwort.

Es wäre aber anzunehmen das die vollständige Wohnung, vor einem Verkauf
an eine dritte Person, saniert werden müsste. Das hieße der Mieter
müsste raus bevor ein potentieller Käufer gefunden werden könnte.
Da es sich in diesem Falle nicht um Eigenbedarf handel würde, würde ich
gerne wissen wie dann die Kündigungsfrist aussähe?

Schon mal Danke für die gute Antwort.

Es wäre aber anzunehmen das die vollständige Wohnung, vor
einem Verkauf
an eine dritte Person, saniert werden müsste.

Warum? In Deutschland werden auch unsanierte Wohnungen verkauft.

Das hieße der
Mieter
müsste raus bevor ein potentieller Käufer gefunden werden
könnte.

Dann muss der Vermieter dem Mieter ein (finanzielles) Angebot machen, das der Mieter nicht ablehnen kann, wenns denn ihm so wichtig ist.

Da es sich in diesem Falle nicht um Eigenbedarf handel würde,
würde ich
gerne wissen wie dann die Kündigungsfrist aussähe?

Eine Sanierung zum Zweck des Verkaufes ist kein Kündigungsgrund, deshalb stellt sich so die Frage gar nicht.
Falls der Vermieter allgemein Modernisieren möchte, muss er sich an gewisse Spielregeln halten (Reparaturdauer, zukünftige Kosten nennen, man muss unterscheiden, welche Kosten auf die Miete umlegbar sind, welche nicht - kaputte Doppelfenster durch Thermopenfenster zu ersetzen ist z.B. nicht umlegbar, verbrauchtes Badezimmer durch neue Objekte und neue Kacheln aufhübschen nicht umlegbar usw.), der Mieter muss zustimmen und der Mietvertrag wird dadurch immer noch nicht beendet.
Wenn die Wohnung wg. Sanierung durch gemeinsame Vereinbarung zeitweise nicht bewohnbar ist, obliegt es dem Vermieter entsprechende Lösungen zu finden - z.B. Ersatzwohnung zu stellen, Umzugskosten hin und her übernehmen, zeitweise Aufenthalt im Hotel o.ä.
Hier sollte man sich im Speziellen sicherlich anwaltliche Unterstützung holen.

Gruß n.

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