Hallo,
Wikimodus an
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.
Stellt der Mieter im Nachhinein fest, dass der Eigenbedarf des Vermieters lediglich vorgetäuscht gewesen ist, so stehen ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu.
Wikimodus aus
Da der konkrete Sachverhalt nicht bekannt ist, kann auch keine sachgemäße Auskunft gegeben werden.
Prinzipiell kann der Mieter sich einen Anwalt nehmen und den Vermieter zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen.
Dabei wird sich dann herausstellen, ob der vom Vermieter genannte Grund der Eigenbedarfskündigung überhaupt rechtskräftig war. Und, ob der Grund nach einem Monat als rechtskräftig entfallen angesehen werden kann.
Ist einer dieser Punkte zweifelhaft, wird man über die Höhe des Schadensersatzes diskutieren.
Sind beide Punkte hieb- und stichfest, dann ist das halt so.
Es kann ja zB. durchaus sein, dass der Vermieter kündigt, weil der Sohn in der Stadt eine Arbeit bekommen hat. Und dann der Sohn die Probezeit versaut, rausgeworfen wird und in Buxtehude einen neuen Job kriegt.
Aber wenn es unkoscher erscheint, ist tatsächlich der beste Weg: Mieterschutzbund oder Fachanwalt für Mietrecht. Die haben Ahnung von sowas. Solche Fälle sind nicht allzu selten.
Gruß,
Michael