kündigung wegen eigenbedarf

hallo

fiktiver fall.

einem mieter wird wegen eigenbedarf gekündigt ( der sohn der famillie will in die wohnung ). nach auszug des mieters lebt der sohn aber nur 1 monat in der wohnung und diese wird danach ( sehr viel teurer ) gleich weitervermietet.

der exmieter vermutet hier betrug um eine sehr viel höhere miete zu kassieren ( die man durch mieterhöhungen nicht durchgebracht hätte )

wielange muss bei eigenbedarf in der wohnung gelebt werden, bzw ab wann ist diese kündigung rechtens ?

mfg

Hallo,

Wikimodus an

Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.

Stellt der Mieter im Nachhinein fest, dass der Eigenbedarf des Vermieters lediglich vorgetäuscht gewesen ist, so stehen ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu.
Wikimodus aus

Da der konkrete Sachverhalt nicht bekannt ist, kann auch keine sachgemäße Auskunft gegeben werden.

Prinzipiell kann der Mieter sich einen Anwalt nehmen und den Vermieter zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen.
Dabei wird sich dann herausstellen, ob der vom Vermieter genannte Grund der Eigenbedarfskündigung überhaupt rechtskräftig war. Und, ob der Grund nach einem Monat als rechtskräftig entfallen angesehen werden kann.
Ist einer dieser Punkte zweifelhaft, wird man über die Höhe des Schadensersatzes diskutieren.

Sind beide Punkte hieb- und stichfest, dann ist das halt so.

Es kann ja zB. durchaus sein, dass der Vermieter kündigt, weil der Sohn in der Stadt eine Arbeit bekommen hat. Und dann der Sohn die Probezeit versaut, rausgeworfen wird und in Buxtehude einen neuen Job kriegt.

Aber wenn es unkoscher erscheint, ist tatsächlich der beste Weg: Mieterschutzbund oder Fachanwalt für Mietrecht. Die haben Ahnung von sowas. Solche Fälle sind nicht allzu selten.

Gruß,
Michael

Hallo,

m.W. gibt es hier keine Rechtssprechung, wie lange der Eigenbedarfsmieter wohnen bleiben muss, aber eine Eigenbedarfskündigung und dann für nur einen Monat, da drängt sich schon der Verdacht des Betruges auf.
Hier rentiert sich auf alle Fälle die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vor Ort.

Pit

Hallo,

auch wenn die Geschichte drei Meilen gegen den Wind stinkt, sehe ich hier hohes Kostenrisiko beim Mieter. Denn es muss der Beweis angetreten werden, dass die nur einmonatige Vermietung von vorne herein geplant war, um hierüber einen Eigenbedarf konsturieren zu können. Und jetzt fallen mir 1001 Gründe ein, mit denen der Vermieter und sein Sohn die Geschichte so darstellen können, dass sich „ganz plötzlich und unerwartet“ Dinge ergeben haben, die den Sohn „gezwungen haben ganz kurzfristig“, die „ach so geliebte und selbstverständlich für langfristige Nutzung“ bezogene Wohnung wieder aufzugeben.

Und neben der Möglichkeit, dass es tatsächlich auch so gewesen ist, bleiben 1000 Gründe, die erstunken und erlogen sein mögen, aber gegen die man keine stichhaltigen Beweise wird vorbringen können.

Gruß vom Wiz