Kündigung wg. Eigenbedarf: Wie schnell in die WHG?

Hallo zusammen,

Vermieter V möchte eine Wohnung in einem 3-Familienhaus wegen Eigenbedarf kündigen (Vater soll einziehen, soll durch Kind=Vermieter unterstützt werden; hat bereits gesundheitsbedingt Probleme beim Laufen und wird nicht jünger - Kind/Vermieter bewohnt eine der drei vorhandenen Wohnungen).

Kann der Vermieter sich die für den Vater am besten passende Wohnung aussuchen? Von den 2 in Frage kommenden Wohnungen hat nur eine einen Balkon und der Vater hat in seiner jetzigen Wohnung auch einen Balkon. Außerdem wäre die 2. Wohnung deutlich kleiner. Können die jetzigen Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter die kleinere Wohnung kündigen soll - Motto: Eine Person muss nicht die größere von beiden Wohnungen haben?

Die Mieter der in Frage kommenden Wohnung werden sehr wahrscheinlich gegen die Kündigung vorgehen. In der Wohnung müssen vor Bezug auf jeden Fall noch diverse Renovierungen durchgeführt werden (neue Fliesen in Bad und Küche + Tapezieren überall + teilweise neue Bodenbeläge). Gibt es eine Art Frist, die der Vermieter die Wohnung nach Auszug für solche Arbeiten leerstehen lassen darf, bevor der Eindruck einer nur scheinbaren Eigenbedarfs-Kündigung entsteht? Der Vermieter geht davon aus, dass er insgesamt wohl ca. 3-4 Monate für alles brauchen wird (Eigenleistung, nur am Wochenende durchführbar).

Danke vorab für Eure Hilfe.

Gruß
Jani