Kündigungsfrist: mündliche Zusage ausreichend?

Hi all,
ein Mieter kündigt nach 12 Jahren eine Wohnung. Der Mietvertrag beschreibt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Im beidseitigem Einvernehmen einigen sich aber Mieter und Vermieter telefonisch, dass der Mieter auch einen Monat früher (1.4. statt 1.5.) das Mietverhältnis beendet, ohne dieses jedoch schriftlich zu dokumentieren. 2 Wochen später jedoch meldet sich der Vermieter und verkündet, er wolle die Wohnung über einen Makler vermitteln lassen und deutet an, dass es wohl deshalb (und wegen evtl. noch auszuführender Reparaturen) es wahrscheinlich schwierig werden würde, zum 1.4. einen Nachmieter zu finden. Der jetzige Mieter hat angeboten, sich auch um einen Nachmieter zu bemühen, aber den Vermieter darauf hingewiesen, dass die zu zahlende Maklercourtage wahrscheinlich die meisten Interessenten abschrecken werde. Der Vermieter will aber weiterhin einen Makler zwischenschalten.
Kann unter diesen Umständen der Mieter verpflichtet werden, auch die Maimiete noch zu zahlen? Oder gilt die mündliche Absprache? Der Mieter hatte aufgrund der mdl. Zusage bereits eine andere Wohnung zum 15.3. angemietet, an deren Vertrag er jetzt auch gebunden ist.
Vielen Dank!
Betti

Wenn Du das beweisen kannst, dann gilt es. 01.04.05
Wird abe sicher nicht der Fall sein, denn man hätte dem Vm am Telefon vorher sagen müssen „Tante Frida hört mit“ hast Du???
Wenn Du es nicht beweisen kannst, wird es wackelig. dann wohl 01.05.dJ

Jakob

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Hallo,

die mündliche Zusage des Vermieters zu beweisen ist sicher nicht einfach.
Da der Vermieter in der Wohnung nach Auszug des aktuellen Mieters anscheinend noch Reparaturen vornehmen will, würde ich es mal mit einem Kompromiss versuchen:
Falls der Vermieter auf stur geht und auf die Mai-Miete besteht (ist sein gutes Recht!), dann kommt er eben erst ab 31.04. (Schlüsselübergabe) zum Renovieren/Reparieren etc. in die Wohnung rein. Vorher hat er dazu kein Recht!
Bei umfangreicheren Reparaturarbeiten wird er dann sicher nicht zum 01.05. vermieten können.
Versuch doch mal in diese Richtung eine Einigung zu finden. Und wenn´s nur eine halbe Monatsmiete ist, so hast du immer noch gewonnen.

Grüße von
Tinchen

Hallo Bettina,

Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.

Recht haben:
Natürlich ist die Absprache gültig.

Recht bekommen:
Der Mieter müsste im Falle dass der Vermieter bestreitet dies jemals gesagt zu haben, beweisen, dass es doch so ist.
Dies dürfte nahezu unmöglich sein.

So könnte es also sein, dass der Mieter zahlen muss.

Interessant wäre natürlich in dem Zusammenhang, ob der VM dies überhaupt vor hat. Es klingt ja eher so, als würde die Wohnung erst mal renoviert und dann neu vermietet.

Gruß Ivo

Hallo Betti,

da ich den Hinweisen von ivo und Tinchen zustimme bedarf es keiner Wiederholung.

Jedoch ein Tipp. Wenn der Vermieter nicht einlenkt, dann erst die Wohnungsübergabe zum äussersten Zeitpunkt. Der Vermieter ist dann hinzweisen, dass ein Zutritt in die Wohnung vor der Wohnungsübergabe nicht erlaubt wird und wenn der Vermieter vorzeitig Zutritt will, dass dann schriftlich die Zusage abzugeben ist, dass mit der Schlüsselübergabe am xx.xx.xxxx das Mietverhältnis beendet wird.

Dies ist wieder einer der Fälle, der mich masslos ärgert. Da wird versucht, sich vom Mieter die Miete zu sichern und gleichzeitig will man denselben Mieter dafür zahlen lassen, dass man nun in der Wohnung Arbeiten durchführt, die ohne Zustimmung des Mieters nicht möglich sind. Auch der spätere Mieter hat in der Wohnung - auch nicht für Malerarbeiten und ähnl. was zu suchen - sofern er nicht die Miete anteilig übernimmt.

Gruss Günter

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