Kündigungsfrist ohne Mietvertrag

Hi, vielleicht kann jemand zu folgendem Sachverhalt einen Tipp geben.

Ein Paar wohnt in einer gemeinsamen Wohnung, im Mietvertrag ist aber nur einer der beiden eingetragen. Der nicht im Mietvertrag stehende Partner zahlt über einen Zeitraum von mehreren Jahren per Dauerauftrag anteilig die Hälfte der Miete an den anderen Partner.
Nun entscheidet sich der nicht im Mietvertrag stehende Partner aus der Wohnung auszuziehen. Ist er hier an eine Kündigungsfrist gebunden oder kann er das von heute auf morgen machen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten,

Grüße Cloud

auch hi :smile:

Hi, vielleicht kann jemand zu folgendem Sachverhalt einen Tipp
geben.

Ein Paar wohnt in einer gemeinsamen Wohnung, im Mietvertrag
ist aber nur einer der beiden eingetragen.

Eingetragen ist gut, Vertragspartner passt.

Der nicht im
Mietvertrag stehende Partner zahlt über einen Zeitraum von
mehreren Jahren per Dauerauftrag anteilig die Hälfte der Miete
an den anderen Partner.

Schön für den Empfänger :wink:

Nun entscheidet sich der nicht im Mietvertrag stehende Partner
aus der Wohnung auszuziehen.

Darf der das so einfach alleine entscheiden :wink:)

Ist er hier an eine
Kündigungsfrist gebunden oder kann er das von heute auf morgen
machen?

Das hängt davon ab, ob es einen (mündlichen) Mietvertrag zwischen den beiden Wohnungsnutzern gab. Wenn ja, dann wäre ein Untermietverhältnis zustande gekommen, das idR mit ca. 3 Monaten Kündiungsfrist gekündigt wird. Es sei denn, beide einigen sich auf etwas anderes.

Wenn es keinen Untermietvertrag gab würde keine Kündigungsfrist nötig sein, aber imho auch keine Mietzahlungen.

Nun könnte konkludentes Verhalten aus den regelmäßigen Zahlungen, insbesondere wenn auch noch Mietanteil etc. dabei steht, unterstellt werden.

Wie immer ist díe Beweisbarkeit wichtig, um Grauzonen zu vermeiden, die idR vor dem Kadi teuer werden können.

Vielen Dank schon mal für die Antworten,

vlg MC

PS: Gibt es eine Möglichkeit, sich sachlich auf einen Auszugstermin zu einigen?

erst mal vielen Dank für Deine Antwort, so in etwa hatte ich mir das auch gedacht.
Einen schriftlichen Untermietvertrag gibt es nicht, aber sehr wohl einen mündlichen, nachweisbar über einen monatlich gleichbleibenden Betrag der mit dem Betreff Miete gezahlt worden ist. Demnach gilt also die gesetzliche Kündigungsfrist.
Sachliche Einigung ist ausgeschlossen, da der Auszug de facto schon erfolgt ist.