Kündigungsfrist verkürzen nach Einbruch ?

Bei uns wurde gestern eingebrochen und wir fühlen uns in unserer Wohnung absolut nicht mehr sicher. Das belastet uns sehr und wir würden gerne wissen ob wir die Kündigungsfrist (3Monate) verkürzen oder ganz umgehen können da wir bereits eine neue Wohnung in Aussicht haben.

Vielen Dank im Vorraus,

der Chris

ich glaube nicht, dass das gesetz das zulässt, aber ein netter vermieter hat dafür bestimmt verständnis.
ich würde aber sicheheitshalber den mieterschutzbund einmal fragen, was er dazu meint. viel erfolg!

Hallo - tut mir ja so leid… aber da kann ich nicht helfen, gibt bestimmt eine Möglichkeit schneller zu kündigen - aber um auf Nummer sicher zu gehen… bitte einfach Fachanwalt für Mietrecht fragen bzw. den dt. Mieterverein/Mieterbund … da seid ihr auf der sicheren Seite. Die Auskunft beim Anwalt kostet nicht viel - nur zur Info falls ihr nicht Mietglied seid beim Mieterbund. Vielleicht habt ihr ja auch ne Versicherung für Mietrecht… einfach schaun… ist so schwierig … lauter neue Gesetze…

Viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft!

Anne Sigmund

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hallo,
es ist verständlich, dass ihr euch in dieser wohnung nicht mehr sicher fühlt. wie wurde den eingebrochen?
der vermieter muss auf jeden fall sicher stellen, dass die wohnung sicher ist - wenn ihr zb ein, nicht mehr dem standart entsprechendes schloss habt, dann könnt ihr dem vermieter das mitteilen. sollte er darauf nicht reagieren, könntet ihr es selber wechseln lassen und ihm das dann in rechnung stellen.
aber ihr wollt ja aus eurem mietvertrag raus. ob ihr dass allerdings für eine ausordentliche kündigung angeben könnt, da bin ich leider überfragt.
versuchen würde ich es auf alle fälle.

sorry, dass ich nicht mehr helfen konnte

grüsse

Hallo Chris:

Mit Einverständinis des vermieters,wenn es dir noch möglich wäre 3 Nachmieter in dieser Zeit vorzustellen.

Ansonsten keine hast du keine Chance .3 Monate
sind geläufig.

Gruß

Hallo Chris, nein, wegen eines Einbruchs kann man meines Wissens die Kü.frist nicht verkürzen. Man kann den Vermieter (VM) aber bitten, die Kosten für ein Zusatzschloß/Rolladensicherung oder Bewegungsmelder außen etc. zu übernehmen; diese Dinge erhöhen den Wohnwert einer Wohnung und verbleiben ja auch nach Auszug in der Wohnung- einen Rechtsanspruch darauf hat man aber nicht. Ein Polizist hat mir (Wo.verwalter) mal gesagt, die meisten Einbrecher lassen vom Einbruch ab, wenn es mehr als 5min dauert, einzudringen; man kann durch Zusatzschloß usw, dem Einbrecher auch etwas steghlen, nämlich seine Zeit. Klingt banal, ist aber so.-
Vorschlag: So früh wie möglich in die neue Wohnung ziehen, adäquaten Nachmieter besorgen, der die Wohnung übernimmt. Wenn die Situation so belastend ist, dann eben sofern finanziell möglich, doppelt Miete zahlen.-
Gruß, Achim

Hallo Chris,es ist ein ungutes Gefühl,wenn eingebrochen wurde .Und wer weiß, ob es nicht wieder passiert.Aber ich Denke nicht das Ihr vorher aus diesem Mietvertrag raus kommt,aber ich würde mit dem Vermieter reden .Vielleicht lässt er euch frühzeitig aus dem Mietvertrag.Ansonsten zum Arzt Attest u.s.w.,denn wie soll man in einer Wohnung leben nur mit Angst.Ich würde euch auch raten zum Mieterbund zu gehen.Das kostet nix.Ich wünsche euch alles gute liebe grüße anna

Hallo chris,

ich glaube nicht, dein vermieter hat ja auf einen einbruch keinen einfluß.
Warum sollte der vermieter auf die restlichen mieten verzichten? aber vielleicht habt ihr einen sehr, sehr kulanten vermieter. so dass ihr mit ihm darüber reden könnt. vielleicht selbst nachmieter vorschlagen/suchen, mit denen er allerdings nicht einverstanden sein muss.
viel erfolg und grüße, kristine

Tut mir leid, wohne seit mehr als 30 Jahren nicht mehr zur Miete und kenne mich in diesem sachverhalt nicht aus

mfg

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sorry da bin ich aer überfragt, glaube aber nicht, dass dies einen außerordentlichen kündigsgrund darstellt.
habt ihr schon mit dem vermieter gesprochen ?

vielleicht lönnt ihr euch auf sechs wochen oder so einigen.

Das glaube ich ist nicht möglich, da der Vermieter den Mangel vermutlich nicht zu vertreten hat. Ihr habt die Wohnung ja so gemietet wie zuvor gesehen. Nur aus Kulanz wäre eine Auflösung denkbar, aber ob das der Vermieter macht??

VG Jan

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