Hallo Chris, nein, wegen eines Einbruchs kann man meines Wissens die Kü.frist nicht verkürzen. Man kann den Vermieter (VM) aber bitten, die Kosten für ein Zusatzschloß/Rolladensicherung oder Bewegungsmelder außen etc. zu übernehmen; diese Dinge erhöhen den Wohnwert einer Wohnung und verbleiben ja auch nach Auszug in der Wohnung- einen Rechtsanspruch darauf hat man aber nicht. Ein Polizist hat mir (Wo.verwalter) mal gesagt, die meisten Einbrecher lassen vom Einbruch ab, wenn es mehr als 5min dauert, einzudringen; man kann durch Zusatzschloß usw, dem Einbrecher auch etwas steghlen, nämlich seine Zeit. Klingt banal, ist aber so.-
Vorschlag: So früh wie möglich in die neue Wohnung ziehen, adäquaten Nachmieter besorgen, der die Wohnung übernimmt. Wenn die Situation so belastend ist, dann eben sofern finanziell möglich, doppelt Miete zahlen.-
Gruß, Achim