Hallo,
wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.01.2004 gekündigt. Da wir allerdings schon zu Mitte / Ende Dezember 2003 ausziehen werden, hat unser Vermieter (Wohnungsgesellschaft) den 01.01.2004 als möglichen Einzugstermin notiert und die Wohnung auch mit diesem Termin im www ausgeschrieben. Es folgten zwei Besichtigungstermine mit etlichen Interessenten, die zum 01.01.04 oder noch früher einziehen wollen. Eine Liste mit ca. 10 interessierten Anwärtern haben wir unmittelbar nach Abschluss der beiden Besichtigungstermine an unseren Vermieter übermittelt.
Unser Vermieter hat sich nun für einen Nachmieter entschieden, der a) nicht auf unserer Liste stand und b) die Wohnung auch erst zum 01.02.2004 beziehen wird. Nun die Frage: Können wir aufgrund der Benennung der vielen interessierten Nachmieter bereits zum 01.01.2004 aus dem Vertrag, oder müssen wir in den sauren Apfel beißen und die Januar-Miete dennoch entrichten??? Vielleicht kann ja jemand kurzfristig mit Rat und Infos aushelfen oder evtl. sogar mit Urteils-Referenzen untermauern…?!? Schon jetzt besten Dank!