Kündigungsfristen bei Nennung von Nachmietern

Hallo,

wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.01.2004 gekündigt. Da wir allerdings schon zu Mitte / Ende Dezember 2003 ausziehen werden, hat unser Vermieter (Wohnungsgesellschaft) den 01.01.2004 als möglichen Einzugstermin notiert und die Wohnung auch mit diesem Termin im www ausgeschrieben. Es folgten zwei Besichtigungstermine mit etlichen Interessenten, die zum 01.01.04 oder noch früher einziehen wollen. Eine Liste mit ca. 10 interessierten Anwärtern haben wir unmittelbar nach Abschluss der beiden Besichtigungstermine an unseren Vermieter übermittelt.
Unser Vermieter hat sich nun für einen Nachmieter entschieden, der a) nicht auf unserer Liste stand und b) die Wohnung auch erst zum 01.02.2004 beziehen wird. Nun die Frage: Können wir aufgrund der Benennung der vielen interessierten Nachmieter bereits zum 01.01.2004 aus dem Vertrag, oder müssen wir in den sauren Apfel beißen und die Januar-Miete dennoch entrichten??? Vielleicht kann ja jemand kurzfristig mit Rat und Infos aushelfen oder evtl. sogar mit Urteils-Referenzen untermauern…?!? Schon jetzt besten Dank!

Hallo Dirk,

Antwort " Kommt darauf an".

wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.01.2004
gekündigt. Da wir allerdings schon zu Mitte / Ende Dezember
2003 ausziehen werden, hat unser Vermieter
(Wohnungsgesellschaft) den 01.01.2004 als möglichen
Einzugstermin notiert und die Wohnung auch mit diesem Termin
im www ausgeschrieben. Es folgten zwei Besichtigungstermine
mit etlichen Interessenten, die zum 01.01.04 oder noch früher
einziehen wollen.

Wurde Nachmieterstellung vereinbart und ist diese schriftlich fixiert ? Oder was wurde wirklich vereinbart ? Die alleinige Notierung, dass möglicherweise zum 01.01.04 vermietet werden soll ist keinesfalls eine Nachmieterzusage. Eine Nachmieterzusage setzt voraus, dass Du als Mieter einen Nachmieter suchst oder dem Vermieter gegen Erstattung der Kosten den Auftrag zur Nachmietersuche erteilst.

Eine Liste mit ca. 10 interessierten

Anwärtern haben wir unmittelbar nach Abschluss der beiden
Besichtigungstermine an unseren Vermieter übermittelt.

Was sagt die Baugesellschaft zu den von Euch vorgeschlagenen Nachmietern und weshalb kommen alle nicht in Betracht. Aber auch hier - trotz der Liste - war die Zustimmung zur Nachmietersuche erforderlich.

Unser Vermieter hat sich nun für einen Nachmieter entschieden,
der a) nicht auf unserer Liste stand und b) die Wohnung auch
erst zum 01.02.2004 beziehen wird. Nun die Frage: Können wir
aufgrund der Benennung der vielen interessierten Nachmieter
bereits zum 01.01.2004 aus dem Vertrag, oder müssen wir in den
sauren Apfel beißen und die Januar-Miete dennoch entrichten???

Ich kann Dir im Momemt die Frage noch nicht beantworten, weil mir nicht erkennbar ist, ob ihr eine Vereinbarung getroffen habt, dass ihr Nachmieter suchen dürft und weshalb die Baugesellschaft dann selbst gesucht hat und was aus der Liste geworden ist. Vor allem, war die Liste nach der Absprache oder gab es keine Absprache und ihr habt nur die Liste vorgelegt als Empfehlung .

Vielleicht kann ja jemand kurzfristig mit Rat und Infos
aushelfen oder evtl. sogar mit Urteils-Referenzen
untermauern…?!? Schon jetzt besten Dank!

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die prompte Beantwortung. Da wir uns nicht im Vorfeld mit unserem Vermieter über die Gestellung von evtl. Miet-Interessenten verständigt haben, besteht hier wohl keine Chance, der Januar-Zahlung zu entkommen… Unabhängig hiervon hat man uns telefonisch mitgeteilt, dass keiner der auf unserer Liste enthaltenen Interessenten die Nachmiete antreten werde, da der „Favorit“ der Wohnungsgesellschaft 1 festen Job und die Absicht eines langfristigen Mietverhältnisses am überzeugendsten darlegen konnte…

Bei dieser Gelegenheit ergeben sich zwei weitere Fragen:

  1. wer haftet für evtl. Schäden an der Bausubstanz (die alles andere als hervorragend ist), die im Rahmen der abschließenden Wohnungsrenovierung entstehen (z. B. evtl. Abbröckeln von Putz bzw. Mauerwerk im Zuge des Tapeten-Entfernens?). Empfiehlt sich hier ein anfängliches Gespräch mit dem Vermieter?
  2. wieviel Zeit darf sich der Vermieter mit der Rückerstattung der Kaution lassen? Unser Vermieter behält sich vor, grundsätzlich 1/3 der Kaution einzubehalten, um daraus offene Posten der abschließenden Nebenkostenabrechnung zu begleichen.

Gruß, Dirk

Hallo Dirk,

Antwort " Kommt darauf an".

wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.01.2004
gekündigt. Da wir allerdings schon zu Mitte / Ende Dezember
2003 ausziehen werden, hat unser Vermieter
(Wohnungsgesellschaft) den 01.01.2004 als möglichen
Einzugstermin notiert und die Wohnung auch mit diesem Termin
im www ausgeschrieben. Es folgten zwei Besichtigungstermine
mit etlichen Interessenten, die zum 01.01.04 oder noch früher
einziehen wollen.

Wurde Nachmieterstellung vereinbart und ist diese schriftlich
fixiert ? Oder was wurde wirklich vereinbart ? Die alleinige
Notierung, dass möglicherweise zum 01.01.04 vermietet werden
soll ist keinesfalls eine Nachmieterzusage. Eine
Nachmieterzusage setzt voraus, dass Du als Mieter einen
Nachmieter suchst oder dem Vermieter gegen Erstattung der
Kosten den Auftrag zur Nachmietersuche erteilst.

Eine Liste mit ca. 10 interessierten

Anwärtern haben wir unmittelbar nach Abschluss der beiden
Besichtigungstermine an unseren Vermieter übermittelt.

Was sagt die Baugesellschaft zu den von Euch vorgeschlagenen
Nachmietern und weshalb kommen alle nicht in Betracht. Aber
auch hier - trotz der Liste - war die Zustimmung zur
Nachmietersuche erforderlich.

Unser Vermieter hat sich nun für einen Nachmieter entschieden,
der a) nicht auf unserer Liste stand und b) die Wohnung auch
erst zum 01.02.2004 beziehen wird. Nun die Frage: Können wir
aufgrund der Benennung der vielen interessierten Nachmieter
bereits zum 01.01.2004 aus dem Vertrag, oder müssen wir in den
sauren Apfel beißen und die Januar-Miete dennoch entrichten???

Ich kann Dir im Momemt die Frage noch nicht beantworten, weil
mir nicht erkennbar ist, ob ihr eine Vereinbarung getroffen
habt, dass ihr Nachmieter suchen dürft und weshalb die
Baugesellschaft dann selbst gesucht hat und was aus der Liste
geworden ist. Vor allem, war die Liste nach der Absprache oder
gab es keine Absprache und ihr habt nur die Liste vorgelegt
als Empfehlung .

Vielleicht kann ja jemand kurzfristig mit Rat und Infos
aushelfen oder evtl. sogar mit Urteils-Referenzen
untermauern…?!? Schon jetzt besten Dank!

Gruss Günter

Hallo Dirk,

danke für die prompte Beantwortung. Da wir uns nicht im
Vorfeld mit unserem Vermieter über die Gestellung von evtl.
Miet-Interessenten verständigt haben, besteht hier wohl keine
Chance, der Januar-Zahlung zu entkommen…

Habe es mir so durch Dein Posting vorgestellt. Da besteht keine Chance.

Bei dieser Gelegenheit ergeben sich zwei weitere Fragen:

  1. wer haftet für evtl. Schäden an der Bausubstanz (die alles
    andere als hervorragend ist), die im Rahmen der abschließenden
    Wohnungsrenovierung entstehen (z. B. evtl. Abbröckeln von Putz
    bzw. Mauerwerk im Zuge des Tapeten-Entfernens?). Empfiehlt
    sich hier ein anfängliches Gespräch mit dem Vermieter?

Ja, unbedingt.

  1. wieviel Zeit darf sich der Vermieter mit der Rückerstattung
    der Kaution lassen? Unser Vermieter behält sich vor,
    grundsätzlich 1/3 der Kaution einzubehalten, um daraus offene
    Posten der abschließenden Nebenkostenabrechnung zu begleichen.

Der Vermieetr kann bis sechs Monate die Kaution einbehalten, es sei denn, es sind keinerlei Mängel bei der Übergabe bekannt. Der Vermieter hat jedoch auf jeden Fall den Anspruch, einen Teil der Kaution bis zur nächsten Abrechnung zurück zu halten, wenn mit einer Nachforderung zu rechnen ist.

Gruss Günter