Lärmbelästigung

Hallo zusammen,

eben hat uns ein Schreiben der Hausverwaltung erreicht, dass es wiederholt Beschwerden wg. Lärmbelästigung durch unseren Mieter gab. Wir sind aufgefordert worden, ihn zu verwarnen.

Muss irgendeine Form eingehalten werden, z. B. schriftliche Abmahnung, oder reicht erstmal ein Telefongespräch?

Welche Möglichkeiten habe ich im Schlimmsten-Fall, gegen den Mieter vorzugehen?

Danke im Voraus!

Irena

Hallo zusammen,

eben hat uns ein Schreiben der Hausverwaltung erreicht, dass
es wiederholt Beschwerden wg. Lärmbelästigung durch unseren
Mieter gab. Wir sind aufgefordert worden, ihn zu verwarnen.

Muss irgendeine Form eingehalten werden, z. B. schriftliche
Abmahnung, oder reicht erstmal ein Telefongespräch?

Welche Möglichkeiten habe ich im Schlimmsten-Fall, gegen den
Mieter vorzugehen?

Hallo,

der VM muss den Mieter anschreiben und ihm konkret die Mängel benennen, die die Hausverwaltung behauptet. Die Hausverwaltung muss ihre Behauptungen zumindest vorerst gegenüber dem Eigentümer beweisen.

Sofern bislang noch nie Beschwerden eingegangen sind, ist es ratsam, sich mit dem eigenen Mieter zuerst einmal persönlich zu unterhalten.

In nicht seltenen Fällen - so meine berufliche Praxis - stehen völlig andere Nachbarschaftsstreitigkeiten im Vordergrund und angebliche Lärmbelästigungen werden nur als Puffer verwendet, weil jeder genau weiss, dass diese Art der Lärmquelle eine der am schlechtesten nachweisbaren ist. Also zuerst mal persönlich klären, aber in dem Gespräch den Mieter hinweisen, dass man die Mängel ihm mitteilt und ihn auffordern muss, diese abzustellen und er ( Mieter ) sich doch zu dme Schreiben schriftlich äussern soll. Noch einfacher ist es, das Schreiben der Hausverwaltung in Kopie dem Mieter zu übersenden. Für eine erstmalige Lärmbelästigung benötigt man keine Abmahnung, es sei denn, das Schreiben ist nur noch Anlass bereits erfolgloser Reklamationen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank erstmal für die Auskunft!

Irena