Maklerprovision bei unerlaubter Untervermietung?

Hallo.

Man stelle sich vor:

Man hätte eine Wohnung angemietet, die von einer Maklerin vermittelt wurde und dafür 2000€ Provision an sie bezahlt hat. Der von ihr als „Eigentümer“ vorgestellte Herr hätte sich 2 Jahre später aber als Mieter der Wohnung herausgestellt (nachdem er z.B. vergessen hätte die Miete zu bezahlen und ein Brief käme aus dem hervorginge, dass er mehr als das doppelte der eigentlichen Miete kassierte). Er stünde auch als Eigentümer im Mietvertrag, die Wohnung gehört aber zu einer Hausverwaltung. Von den Nachbarn würde man erfahren, dass eine Untervermietung laut ihren Verträgen nicht erlaubt ist. Könnte man sich an die Hausverwaltung wenden um mit denen einen direkten Vertrag zu machen? Hätte man irgendein Recht in der Wohnung zu bleiben oder dürfte die Hausverwaltung dem (bis dahin unwissenden) Untermieter einfach kündigen? Könnte die Verwaltung eine noch höhere Miete verlangen als die eh schon bezahlte? Könnte man die Provision der Maklerin zurückfordern?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Hallo,

ohne auf den Gesamtinhalt einzugehen fallen sofort zwei relevante Möglichkeiten ein:
arglistige Täuschung durch die Maklerin und sittenwidriger Mietvertrag, ob hier strafrechtlich Mietwucher vorliegt müssten die Gesamtumstände ergeben, aber bei einem 100%igen Mietaufschlag dürfte da Mietwucher nicht sofort ausgeschlossen werden können.

Ob die Hausverwaltung das Mietverhältnis mit dem (Haupt-)Mieter kündigen kann oder will kann hier nicht vermutet werden, das entscheidet die Hausverwaltung.

Ein mietvertragliches Verbot der Untervermietung betrifft in erster Linie einmal die HV und den Hauptmieter, Regreßansprüche an die Maklerin sowie ggf. an den „Vermieter“ wären erkennbar, eine anwaltliche Beratung auch im Hinblick auf Schadenseratzansprüche an den Vermieter angebracht.

LG :smile:

mal ganz abgesehen von mietwucher oder anderen überlegungen in die richtung: die vorstellung, sich an die hausverwaltung zu wenden und dann weniger miete zu zahlen ist ja nett, ABER… wie sieht wohl die reaktion der hausverwaltung aus? die wird dem hauptmieter ein „ultimatum“ stellen, dass der untermieter „entfernt“ werden muss (bevor jemand klugscheißt: ja, mit abmahnung und allem drum und dran) und letztendlich im zweifelsfall dem hauptmieter selbst kündigen. egal wie, das resultat wird sein, dass der untermieter auf der straße sitzt und sich eine neue wohnung suchen darf. ob die hausverwaltung ihn dann als regulären mieter aufnimmt, ist keine notwendigkeit.

damit hätte der untermieter den einzigen vorteil, dass er seine provision zurückfordern kann und vom hauptmieter evt. noch was bekommen kann. ohne prozess in beiden fällen wohl eher unwahrscheinlich, dass er was bekommt…

Ein Makler vermittelt lediglich die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses.
Den Prozess um die Rückzahlung der Provision im geschilderten fiktiven Fall, hat man noch lange nicht gewonnen.

vnA

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