Maklerprovision trotz versteckter Mängel?

Hallo!

Ich habe ein Problem mit meiner neuen Wohnung.
Anfang Juli besichtigte ich eine Wohnung mit einer Maklerin.
Die Wohnung ist wirklich schön, nur fielen mir bereits kleinere Mängel auf, wie z. B. marode Fußleisten etc.
Ich fragte die Maklerin wie es aussieht mit der Beseitigung diese Mängel und sie meinte das es so nicht vorgesehen is, aber ich es doch bei der Übergabe ansprechen sollte, falls ich die Wohnung nehmen würde.

So, entschied ich mich für die Wohnung.

Der Vertrag wurde unterschrieben und sogleich kam auch die Rechnung über die Provision.

Das Zahlungsziel der Rechnung fiel in die Woche der Wohnungsübergabe. Diese Übergabe machte eine anderen Frau der Hausverwaltung mit mir. Dabei entdeckte ich immer mehr Mängel die alle im Protokoll vermerkt wurden. Als ich ansprach, wie diese Mängel beseitigt werden sollen, bekam ich zur Antwort das ich es mit der Maklerin klären soll. Die reagierte aber nicht, also behielt ich auch die Provision voerst ein.

Nun bin ich eingezogen, habe diverse Mängel beseitigt und erfahre jetzt von Nachbarn das der Keller unter meiner Wohnung mal wieder voll Wasser ist. Das wäre aber ja nicht verwunderlich, das es bei dieser Wohnung regelmäßig Rohrbrüche gibt. Auch schimmeln ja alle Wände und der Boden rund um das Haus sackt seit Jahren immer wieder ab.

So nun zu meiner Frage! WAS SOLL ICH JETZT MACHEN?

Ich sehe nicht ein eine Provision zu zahlen, weil diese Mängel der Maklerin bekannt sein müssen!

Danke für eure Hilfe!

Die Provisions ist fällig und zahlbar für die ordnungsgemäße Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluß des Mietvertrages.

Die Maklerin hat Sie richtig darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass Sie ich für die Wohnung entscheiden, die von Ihnen selber beretis angesprochenen Mängel im Übergabprotokoll festzuhalten und dann auch ggfs. vom Vermieter zur regeln sind. Damit hat folglich die Maklerin rein garnichts zu schaffen. Ersparen Sie sich teuren Ärger und zahlen Sie ganz schnell!

Bei einer so komplexen Fragestellung ist es sicher angezeigt den Rat eines in diesem Bereich sachkundigen Anwaltes in Anspruch zu nehmen.Wenn Makler und HV zwei getrennte Firmen sind , dann bekommt der Makler sein Geld für die Vermittlung des Mietvertrages.Nun könnte man mutmaßen , dass es sich hierbei um eine arglistige Täuschung handelt und der Vertrag daher unwirksam ist.Dies könnte aber nur ein Gericht feststellen .
Wenn sie in der Wohnung bleiben wollen , dann klären sie Ihre Aufwendungen und die Beseitigung der Mängel mit den beiden Vertragspartnern.Wenn nicht , dann bezahlen sie
weder Provision noch Kaution und lassen es darauf ankommen .Da hier wohl offenbar einiges schief gelaufen ist , gehe ich nicht davon aus , das die Vermieterseite oder der Makler Ihre Forderungen gerichtlich beitreiben wollen / werden .
Grundsätzlich sollten sie aber eine einvernehmliche Lösung suchen .(ist immer am billigsten)

Hi,
ach ist das schön … Merke ich doch immer wieder was für Schweine es unter meinen Kollegen gibt - wenn da keine Bereitschaft der Vermieter ist sowas wie Schimmel zu beseitigen sondern nur übergestrichen wird Lehn ich solche Aufträge ab …aber gut … Über die Fußleisten lässt sich streiten, da es ja eine optische Beeinträchtigung ist. und natürlich andere Sachen auch sicherlich rausfallen.
WennSie dir das mit Schimmel, Wasser und Co. Nicht erzählt hat sehe ich das eh so das es auf Mietminderung hinaus läuft, sprich du brauchst rechtlichen Beistand - mit dem würde ich die Provisionsansprüche anzweifeln, da sowas ja nicht mehr als optische Beeinträchtigung gesehen werden kann. Da es ja auch definitiv nicht Mieterbedingt ist, sondern aus Konstruktionsmängeln. Es gibt aber leider so etwas wie Nachweißpflicht und es ist auch die Frage ob der Mietvertrag Rechtssicher ist, was im Übergabeprotokoll steht usw.
Wenn Sie von der Verwaltung ist darf sie eh keine Courtage nehmen
Und eigentlich hat der Makler keine Pflicht bei der Übergabe dabei zu sein … Es gehört aber zum guten Ton und sollte Pflicht sein.
MfG
Planlosaktiv
www.vs-Ing.de
Immobilien Beratung mit Handschlag

Hallo, entschuldigung erstmal für die Verspätung. Also: Ich rate Ihnen ganz dringend, zum Mieterverein oder zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Bei Ihnen sind ein paar Sachen zusammengekommen. - Im Internet oder im Videotext von RTL2 findet man überdies Online-Rechtsanwälte, die meist sofort Auskunft geben können UND dafür bürgen. Kosten im Schnitt bei 4 Minuten: 12-16 Euro. Diese haften allerdings für ihre Empfehlung.
Gruß-- Achim