Hallo, liebe Foris:smile:
Nehmen wir mal an ein Vermieter hat versäumt die Nebenkostenabrechnung für 2002 zu stellen. Wenn ich recht informiert bin, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr, In diesem Fall Vorderungen zu stellen?.
Nun fehlt auch die Abrechnung für 2003. Alle anderen Mieter haben diese schon lange bekommen, nur Mieter X noch nicht.
Da der Mieter mit dem Vermieter per „Du“ ist, macht er ihn auf das Fehlen der Abrechnungen per Telefon ( eine aktuelle Adresse hat der Mieter nicht, um ihn anzuschreiben) aufmerksam.
Auf den Hinweis, daß er für 2002 schon keinen Anspruch mehr stellen kann, reagiert der Vermieter sehr sauer, weil der Mieter ja „verbraucht“ hat und somit auch zahlen muss.
Der Vermieter versprach aber eine Klärung der Sache, wollte sich um die Klärung der Angelegenheit kümmern…
Nehmen wir mal an, bis dato ist nichts passiert: Der Vermieter hat sich noch in keinster Weise gemeldet.
Meine Fragen:
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Ist der Mieter dazu verpflichtet, den Vermieter nochmal zu erinnern,
daß die Nebenkostenabrechnung fehlt, oder soll er einfach nur abwarten? ( Es würde auf jeden Fall eine Nachzahlung werden, Guthaben aus der Nebenkostenpauschale sind völlig ausgeschlossen) -
Nehmen wir mal an, der Vermieter „verbaselt“ es, auch die Abrechnung 2003 rechtzeitig (Stichtag: 31.12.2004 ??) zu schicken, und nehmen wir mal an, es kommt zum Streit, weil der Vermieter irgendwann, nach dem Verjährungstermin, doch noch die Nebenkosten einfordern will: Wie verhält sich der Mieter???
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Nehmen wir mal an, der Mieter ist im Recht und muss ,laut Gesetz, keine der beiden Abrechnungen zahlen.
Der Vermieter ist „stocksauer“ und will den Mieter z.B. wegen „Eigenbedarf“ aus der Wohnung „ekeln“:
Hat der Vermieter eine Chance, den Mieter „vor die Tür zu setzen“???,
auch wenn der Mieter sich ja in keinster Weise was hat zu Schulden kommen lassen?
Vielen Dank für Eure Antwort,
LG,
Vinnie