Mal wieder Tierhaltung

Hallo zusammen,

ich habe neulich in einem Mietvertrag eine Klausel gesehen, die lautete:

„Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen nicht in den Mieträumen gehalten werden.“

Würde das bedeuten, dass der Mieter sich zwar keinen Hund oder keine Katze, aber einen Pfau oder ein Kamel in der Wohnung halten dürfte (solange diese niemand im Haus belästigen)???

Gruß Ivo
*mal wieder froh, dass er keinen solchen Mietvertrag hat*

Hi Ivo,

„Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden, sowie
Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen nicht in den Mieträumen
gehalten werden.“

mich würde es wundern, wenn solch eine Formulierung irgendwie
„gültig“ ist, die ist zu wischiwaschi. Dieses Verbot würde auch Aquariumfische einschließen, wenn der Nachbar sich an dem Gedanken stört das Ding könne platzen und einen Wasserschaden verursachen, oder der ekelt sich vor Fischen. Das ist ein generelles Verbot aller Tiere, inkl. Schlangen, Spinnen und ähnliches Getier die ja auch nicht unter „Haustiere“ fallen, insbesondere aber Hunde und Katzen und Nutztiere (Ziege, Kuh, Schaf, Huhn).

Warscheinliche eine Reaktion auf den Drang vieler Menschen sich statt einer Katze ein Frettchen zu halten, oder ne Anakonda.

Gruß
Helena

Hallo,

ich habe neulich in einem Mietvertrag eine Klausel gesehen,
die lautete:

„Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden, sowie
Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen nicht in den Mieträumen
gehalten werden.“

Würde das bedeuten, dass der Mieter sich zwar keinen Hund oder
keine Katze, aber einen Pfau oder ein Kamel in der Wohnung
halten dürfte (solange diese niemand im Haus belästigen)???

Hallo,

zähl mal das vierbeinige Kamel zu den Nutztieren, auch das zweibeinige. Letzteres darf gehalten werden. scherz . Im Übrigen würde ich aus der Formulierung eine unwirksame Klausel ableiten. Sie betrifft im engeren Sinn auch einen Halter eines Papageis, wobei sich jedoch die Lärmbelästigung durch Tiere pauschal äussert.

Gruss Günter

Guten Morgen Günter,

zähl mal das vierbeinige Kamel zu den Nutztieren, auch das
zweibeinige. Letzteres darf gehalten werden. scherz .

Der ist dir gelungen :smile:

Im
Übrigen würde ich aus der Formulierung eine unwirksame Klausel
ableiten. Sie betrifft im engeren Sinn auch einen Halter eines
Papageis, wobei sich jedoch die Lärmbelästigung durch Tiere
pauschal äussert.

Was nun aber wenn diejenige sich einen Hund zulegen wollte?
Generell unwirksam diese Klausel oder nicht?

Gruß Ivo

Guten Morgen Günter,

zähl mal das vierbeinige Kamel zu den Nutztieren, auch das
zweibeinige. Letzteres darf gehalten werden. scherz .

Der ist dir gelungen :smile:

Im
Übrigen würde ich aus der Formulierung eine unwirksame Klausel
ableiten. Sie betrifft im engeren Sinn auch einen Halter eines
Papageis, wobei sich jedoch die Lärmbelästigung durch Tiere
pauschal äussert.

Was nun aber wenn diejenige sich einen Hund zulegen wollte?
Generell unwirksam diese Klausel oder nicht?

Hallo Ivo,

die Unwirksamkeit der Klausel erlaubt letztlich die Hundehaltung. trotzdem ist es immer zu empfehlen den Vermieter vor der Tierhaltung zu informieren und zudem dem Vermieter auch eine Versicheurng nachzuweisen, dass Schäden, die von Haustieren verursacht werden abgedeckt sind. Insbesondere sind erhebliche Schäden durch nicht stubenreine Tier zu erwarten und da kommt es dann schon mal vor, dass der Teppichboden heraus muss.

Gruss Günter

Hallo Günter,

die Unwirksamkeit der Klausel erlaubt letztlich die
Hundehaltung.

genau das wollte ich wissen. danke.

trotzdem ist es immer zu empfehlen den Vermieter
vor der Tierhaltung zu informieren und zudem dem Vermieter
auch eine Versicheurng nachzuweisen, dass Schäden, die von
Haustieren verursacht werden abgedeckt sind.

Hier würde auch niemand einen Hund anschaffen, schon gar nicht ohne den Vermieter zu fragen.

Insbesondere sind
erhebliche Schäden durch nicht stubenreine Tier zu erwarten
und da kommt es dann schon mal vor, dass der Teppichboden
heraus muss.

Nun ja… alles Parkett.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Insbesondere sind
erhebliche Schäden durch nicht stubenreine Tier zu erwarten
und da kommt es dann schon mal vor, dass der Teppichboden
heraus muss.

Nun ja… alles Parkett.

Übersehe bitte nicht, dass Urin auch auf dem Parkett Spuren und Geruch hinterlässt.

Gruss Günter

Übersehe bitte nicht, dass Urin auch auf dem Parkett Spuren
und Geruch hinterlässt.

Hallo Günter,

diejenige wird sich - mangels Zeit für ein Haustier - eh keines zulegen. Die Diskussion kam nur auf nachdem mal wieder so ne blöde Tiersendung im Fersehen lief - wo für ca 1 Stunde wieder alle Tiere sooo süß sind.

Gruß Ivo