Markler zahlen trotz Rücktritt des Vermieters?

Wenn der Vermieter vom Mietvertrag zurücktritt oder von seinem fristlosen Kündigungsrecht Gebrauch macht und dies noch vor Einzug geschieht-muss man dann dem Markler trotzdem seine Provision bezahlen?Mein Mietvertrag ist bereits von beiden Parteien vor 1 Monat unterschrieben worden und der Vertrag soll in einem Monat beginnen.
Wer weiß Rat ?

Wie immer, stellt dies keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

M.W. behält der Makler seinen Anspruch auf Provision, da er den Vertrag ja zur Unterschrift gebracht/vermittelt hat. Allerdings kann der Vermieter es sich nicht einfach anders überlegen und wäre somit u.U. Ihnen gegenüber Schadenersatzpflichtig, wenn nicht sogar zur Durchführung des Vertrages verpflichtet.

Was heißt Recht auf fristlose Kündigung? Dafür muss er schon einen ziemlich guten Grund haben. Womit begründet er denn?