Mein eingebauter Fußboden gehört dem Vermieter?

Hallo,

ich besitze ein Ladengeschäft, in welches ich für knapp 1000 € einen Laminatboden verlegt habe. Der Vermieter sagt nun, dass ich bei Auszug diesen Boden drin lassen müsste und er ihm gehöre, da es eine festinstallierte Sache sei.

Ist dies richtig?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Vielen Dank.

Hallo Dennis,1978

Ich bin absolut kein Experte, aber die Sache riecht FAUL! Mein Rat an Dich, so
schnell wie möglich juridische Hilfe zu suchen, es gibt auch Büros, die
ausschließlich Mieterfragen beantworten…zu bezahlbaren
Anwaltskosten/Honoraren.

Ich denke, daß ein Laminaatfloer der nicht fest auf dem Betonboden verleimt is
oder verschraubt oder sonst was nix mit fest installiert zu tun hat.
Du reißt doch keine Wände ein…

Also mach Dich schlau und erst einmal Parolie bieten…soll der Vermieter doch den
Beweis erbringen, daß er im Recht ist!

Viel Erfolg!

Diese Frage sollten Sie eher einem Rechtsanwalt für Mietrecht stellen… sorry

Und noch etwas:

Wie hast Du damal das Geschäft übernommen?
Was für einen Bodenbelag gab es damals?
Wenn Du etwas entfernt hast, zB Teppich und anstatt dessen einen Laminatboden
legst, kann ich mir vorstellen, daß der Vermieter sagt: lass liegen!!
Was steht denn in dem Mietvertgrag?
Und nochmals: wende Dich an den Mieterschutzbund oder etwas in der
Größenordnung!!!

Hallo,

wenn Sie den Urzustand Ihres Ladens wieder herstellen können, d.h. der Belag unter dem Laminat war noch brauchbar - also kein Schrott, können Sie das Laminat entfernen und den Fußboden ohne Laminat zurücklassen. War dies nicht der Fall und darunter ist nur Estrich (Beton), hat Ihr Vermieter wohl ein Anrecht auf einen funktionstüchtigen Fußboden, und das wäre in Ihrem Fall ein für diesen Zweck (Ladengeschäft) geeigneter Belag. Im übrigen regeln solche Fälle auch bereits die Mietverträge, die festlegen, in welchem Zustand die Räumlichkeiten nach Auszug zu übergeben sind.

Im Zweifel aber lieber den Rat eines Juristen einholen.

Hallo Dennis,

Vorweg: Ich bin keinenfalls Experte für mietrechtliche Fragen. Könnte eher in
handwerklichen Fragen Tips geben.

Allerdings meine ich aus eigener Erfahrung (als Mieter und Vermieter) folgendes:
Die Räumlichkeiten sind grundsätzlich im gleichen Zustand (oder besser)
zurückzugeben, wie sie am Anfang übergeben wurden. Abweichungen zu dieser
Regelung können natürlich vereinbart worden sein.

Das heisst in deinem Fall: Wenn du dein Laminatboden mitnimmst, muss du den
ursprünglichen Belag wieder- oder neu herstellen.

Viel Erfolg

Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Der Bodenbelag vorher war lediglich eine Art Steinboden, also ungedemmtes Material, der Mietvertrag drückt sich hier unklar aus. Ich weiß beispielsweise, dass der Nachbarladen eine Marquise draußen angebracht hat. Da diese fest installiert ist, muss der Mieter darauf beim Auszug verzichten und erhält auch keine Ablösesumme.