Mein Vermieter hat das Haus Verkauft

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und keine begründung drin steht.

Hallo Tanja,

aus der Ferne betrachtet ohne Einblick in den Vertrag würde ich zunächst sagen, so einfach geht es nicht, aber…
Es gibt ein Mieterschutzgesetz und es gibt VertragsRecht, es geht nicht ohne genaue Prüfung.
Wichtig: Verkauf bricht Miete nicht!
Bei Eigenbedarf gibt es auch wieder genaue Regeln …

Empfehlung: Sofort Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter mit der Ansage „Begründung wird unverzüglich nachgereicht“.
Alsdann zum Mieterschutzverein und Klärung herbeiführen. Die Kosten sind übersichtlich, jedenfalls günstiger als Anwalt und auch für die Zukunft als Mieter empfehlenswert.

Viel Erfolg!


> Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im  
> Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und  
> keine begründung drin steht.

Hallo Tanja Hansen, schau mal in deinem Mietvertrag nach was dort bezügl. Kündigung steht. Ein Kündigungsschreiben ohne Begründung finde ich seltsam, kenne mich aber damit nicht so aus.

Gruß hexe1971

Hallo,

ich bin kein Mieter, meine aber irgendwo mal gelesen zu haben dass keine Begründung der Kündigung notwendig ist.

Du solltest den Sachverhalt mal ausfürlicher beschreiben!
So ist eine Antwort unmöglich

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.

Hallo Namensvetterin,
die Kündigung deines Vermieters,von dem, dem dasHaus gehöhrte und der es verkauft hat, ist ertsmal nicht so einfach hinzunwhmwn. Lege bitte sofort Widerspruch ein.Du misst den Widerspruch nicht sofort begründen. Also ein fach: Hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigung des Mietverhältnisses vom ???. Mit frdl. Grüßen…
Ein Verkauf der Immobilie heißt für den Mieter zu nächst nichts weiter, als daß das Mietverhältnis nun nicht mehr zwischen Herrn A. und dir besteht, sondern
zwischen Herrn B. und Dir.Du zahlst deine miete wie bisher auf das angegebene Konto ind achtest darauf einen Nachweis zu haben.Du kannst doch nicht wissen, was herr A. und Herr B. vereinbart haben.
Der neue Eigentümer wird sich schon bei dir melden.Auch er kann das Mietverhältnis nur nach den rechtlich vorgesehenen Fristen und Bedingungen beenden. Nachzulesen im Mietvertrag. Schau auch bei google oder bing indem du „Rechte der Mieter“ eingibst.
Keine Angst und keine Hektik, niemand ist indiesem Land so sehr geschützt , wie Mieter.
Liebe Grüße Tanja

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.

Mein Vermieter hat mir eine normale Kündigung geschrieben ohne Gründe anzugebenund wo er mir die in der Hand gedrückt hat gesagt das , das Gaus verkauft ist. Ganz abgesehen davon wollte ich so oder so raus weil es 1. Schimmel im Bad und Keller sind und er die mängel nicht behebt und die Heizung nicht richtig funktioniert.

Nein, in der Kündigung müssen Gründe drin stehen, umsicher zu gehen würde ich ein Anwalt oder Miterbund um Rat fragen.

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.

Sollte im Vertrag eine Kündigungsfrist festgeschrieben worden sein muß die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Der Besitzerwechsel ist hier ohne Bedeutung. Sollte im Vertrag keine Kündigungsfrist explizit angegeben worden sein gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Meines Wissens liegt die bei drei Monaten.
Aber es gibt ja auch noch die freiwillige Vereinbarung mit dem neuen Besitzer wenn man früher die Wohnung verlassen möchte.
nip

Hallo Tanja,

ohne Angabe von Gründen kann von beiden Seiten gekündigt werden. Meistens 3 Monate Kündigungsfrist, falls nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.
Viel Glück bei der Wohnungssuche.
Uli

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.

Tut mir leid,bin leider überfragt,Bitte die verbraucherzentrale kontaktieren,haben Anwälte zur Beratung(ca.5 Euro )
Viel Glück

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.

Ein Hausverkauf ist kein Kündigungsgrund, die Kündigung dürfte also gerichtlich anfechtbar sein!
Näheres dazu kann Dir ein Anwalt sagen.
Aber wenn ich die Rechtsprechung richtig im Gedächtnis habe sollte eine Kündigungsschutzklage relativ sicheren Erfolg haben.
Solltest Du aber sowiso schnellstens ausziehen wollen macht es Sinn mit Deinem Vermieter über ein vorzeitiges Ende ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu reden.
Vorher macht ein Besuch beim Anwalt allerdings Sinn.
Möglicherweise kann man dadurch noch den Vermieter zur Übernahme der Umzugskosten bekommen.

sorry das ich so spät antworte!! hatte einen Unfall u da alles andere mal liegen lassen…

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten?
Weil im Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und keine begründung drin steht.
„Kauf bricht nicht Miete“ ( § 566 BGB)ich denke du brauchst das nicht aber hier ist die Seite die du brauchst!
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigent…
Im deutschen Mietrecht gilt seit jeher der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ ( § 566 BGB). Der Erwerber eines Grundstücks tritt mit dem vollendeten Eigentumserwerb an Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Der Grundstückserwerber ist hinsichtlich der mietvertraglichen Rechte und Pflichten nicht Rechtsnachfolger des Veräußerers; § 566 Abs. 1 BGB) ordnet vielmehr einen unmittelbaren Rechtserwerb …
viel Erfolg
mo

Hallo,
Bin falscher Ansprechpartner
Viel Erfolg
Anja

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Weil im
Kündidgungsschreiben nicht drin steht das es Verkauft ist und
keine begründung drin steht.