Meine Nachbarin richt recht streng

Hallo liebe www -ler!
Ich bin im oktober in eine neue Wohnung umgezogen.
Mein Vermieter meinte, es gäbe einige Geruchsbelastungen von einer Mieterin, die ihre Ausscheidungen nicht bei sich behalten kann.
Nun, beim Einzug konnte man noch die Fenster offen halten.
Seit drei wochen ist es aber kalt und alle Fenster im Hausflur sind zu.
Nun kann ich ohne meine Nase zu sichern, vor Gerüchen, nicht mehr die Treppe hinauf gehen.
Habe mit der Diakonie schon geredet, wo die Frau betreut wird, aber sie weigert sich Hilfe anzunehmen.

Was kann ich noch tun?

Yvonne

Auch hallo.

Hallo liebe www -ler!
A

–> FAQ:1129

Eine Mietminderung in Aussicht stellen ? Geruchsbelästigungen
können lt. der Tabelle unter
http://www.brennecke-partner.de/main.atm_ID=256@-Mie…
bis zu 10% Minderung bedeuten. Wenn die Frau nicht gerade ins
Heim eingeliefert wird (werden soll). Ein bisschen Druck auf
den Vermieter kann man also ausüben.

HTH
mfg M.L.

Hallo!

Aber hatte der Vermieter nicht schon bei Abschluss des Mietvertrags die Geruchsbelästigung angegeben? In dem Fall halte ich eine Mietminderung für unangemessen. Eine Mietminderung soll doch unerwartete Beeinträchtigungen ausgleichen und nicht Dinge, die schon bei Vertragsabschluss dem Mieter bekannt waren.

Viele Grüße

Anne

1 Like

Hallo nochmal.

Aber hatte der Vermieter nicht schon bei Abschluss des
Mietvertrags die Geruchsbelästigung angegeben?

Angegeben: ja. Nur wird nicht ersichtlich, ob das schon zu einer
Mietminderung geführt hat. Sprich, A zahlt schon weniger Miete
als ohne den Geruch.

In dem Fall
halte ich eine Mietminderung für unangemessen. Eine
Mietminderung soll doch unerwartete Beeinträchtigungen
ausgleichen und nicht Dinge, die schon bei Vertragsabschluss
dem Mieter bekannt waren.

Warum auch nicht, aber siehe oben. Ausserdem musste man wg.
des FAQ-Verstosses mit einer Schliessung/Löschung des Artikels
rechnen, deswegen die schnelle Bewertung :wink:

mfg M.L.

hilfreiche Beiträge und so…
Hoi Markus!

Du scheinst Dich in den Bedingungen zu „www“ ja gut auszukennen!!!

–> FAQ:1129

Hallo an dieser Stelle.

Hoi Markus!

Du scheinst Dich in den Bedingungen zu „www“ ja gut
auszukennen!!!

Mit der Zeit geht’s so :smile:

–> FAQ:1129

Hallo

für gesundheitsbedingte Geruchsbelästigungen gibt es keine Möglichkeit zur Mietminderung, egal was in manchen Homepages steht. Die Möglichkeiten sidn auf Verunreinigungen der Wohnung beschränkt.

Gruss Günter und frohe Weihnachten

Ich bin im oktober in eine neue Wohnung umgezogen.
Mein Vermieter meinte, es gäbe einige Geruchsbelastungen von
einer Mieterin, die ihre Ausscheidungen nicht bei sich
behalten kann.
Nun, beim Einzug konnte man noch die Fenster offen halten.
Seit drei wochen ist es aber kalt und alle Fenster im Hausflur
sind zu.
Nun kann ich ohne meine Nase zu sichern, vor Gerüchen, nicht
mehr die Treppe hinauf gehen.
Habe mit der Diakonie schon geredet, wo die Frau betreut
wird, aber sie weigert sich Hilfe anzunehmen.

Was kann ich noch tun?

Yvonne

[MOD]: Artikel abgeschlossen
Da beim erstellen des Artikels sämtliche Hinweise bezüglich der vom Betreiber festgelegten Formulierungsanfordrungen für Rechtsbretter ignoriert wurden, muss ich diesen Artikel abschließen.

Leute was macht ihr auch? Da ist man mal ein paar Tage nur eingeschränkt erreichbar und schon gehts los :wink:

Gruß Ivo

Holla Markus,

nun will ich dir meine persönliche Sicht der Dinge schildern:
Du hast völlig recht gehabt die FAQ zu zitieren - denn das Posting ist nicht w-w-w regelkonform.
Andererseits solltest du wissen, dass es die Antwort auf so eine Frage ist, die gegen das RBerG verstoßen kann - nicht die Frage selbst :wink:

Gruß Ivo