Hi,
Ein Wohnraummieter hat kurzzeitig Geldprobleme und kann daher zwei Monatliche Miete nicht begleichen Vermieter greift daher auf die Kaution zurück und vordert den Mieter auf die Kautoin wieder aufzufüllen. Was dieser nach Behebung der Liquditästschwankung auch macht. Ende gut alles Gut zur Sicherheit hat der Vermeiter wieder 3 Nettomonatsmeiten.
Aber was ist wenn keine Kaution geleistet Wurde sondern eine Bürgschaft und sich der Vermieter beim Bürgen bedient hat. Nach meiner Kenntnis haftet ein Bürge für 3 Nettomonatsmieten und nich mehr nicht weniger, in diesen Fall würder der Vermieter mit einer Bürgschaft ja schlechter fahren, oder gibt es dort einen Denkfehler?
cu Naseweiß