Miete für Küche

Hallo,
als ich in meine Wohnung eingezogen bin, war eine einfache Küchenzeile eingebaut, dafür waren in der Miete 30€ veranschlagt. Nach einem Jahr habe ich mit Zustimmung des Vermieters eine neue hochwertige Küche eingebaut, die ich auch selber bezahlt habe.
Allerdings zahle ich trotzdem weiterhin 30€ monatlich zusätzlich zur Miete.
Meine Frage ist jetzt ob es Rechtens ist, dass der Vermieter 30€ für eine Einbauküche verlangt, die ich selber bezahlt habe.

Danke für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Tobi

das hättest du vorher mal ansprechen sollen, vielleicht hat er es selbst vergessen das raus zu nehmen, was hast du mit der alten Küche gemacht ? wenn er die abgeholt hat bist du meiner Meinung nach fein raus, wenn er deine neue allerdings als „Geschenk“ einstuft , dann hat er nun eine gute die er dir vermieten kann …
Ich persönlich würde ihm eine Verzichtserklärung in Sachen Küchenmiete zuschicken und ihn um Unterschrift bitten, dann wird man an der Reaktion merken ob man doch einen Anwaltlichen Rat einholt

ähh…nein…ich denke nicht. ich muß leider mindestens 80 Zeichen schreiben aber an der Antwort wird sich nichts ändern

LG
Martin

Hallo aus Bernburg,

JA es ist Rechtens, da der Vertrag genau so abgeschlossen wurde und bei Vertragsabschluss scheinbar nichts anderes vorgesehen war, oder wurde bei Vertragsabschluss eine anderslautende klausel betreffs der Küche vereinbart?

LG aus Bernburg

Hallo Tobi,

wenn im Mietvertrag ausdrücklick drin steht, dass die 30,-- Euro für die Küche ist, dann darf dies nicht mehr verlangt werden, wenn die Küche nicht mehr da ist. Deshalb muss die ausgebaute Küche dem Vermieter zurück gegeben werden. (Hast Du hoffentlich getan?!).
Wenn das alles zutrifft, solltest Du mit Deinem Vermieter reden.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Hast Du denn schon mal mit dem Vermieter darüber gesprochen udn was ist seine Aussage dazu?
Wenn im Mitevertrag die Klausel drin steht und auf Basis der Klausel keine Anspruchsgrundlage mehr besteht sind die 30 € nicht mehr zu leisten.
Herzliche Grüße

Vippi

Hi,
Also ich würde sagen das dies nicht rechtens ist.
Allerdings ist die frage du hast die Wohnung mit Küche angemietet ? was ist mit der alten Küche passiert? Wie wird es nach Auszug gehand habt?

Gruss

Hallo,

danke für die Anfrage.

Aus unserer Sicht haben Sie einen gravierenden Fehler gemacht.

Als Sie mit der Zustimmung Ihres Vermieters auf Ihre Kosten eine neue Küche angeschafft haben, hätten Sie darauf bestehen müssen, das der Mietvertrag in Bezug auf die Zuzahlung für die Küchennutzung hätte dahingehend geändert werden müssen, dass die Küche aus dem monatlichen Zahlungen ganz entfällt und das der Vermieter anerkennt, dass die Küche Ihr Eigentum ist. Die Küche wäre dann bei einem Auszug Ihrerseits nur dann Verhandlungssache, wenn Sie dem neuen Mieter diese überlassen wollten.

Jetzt freut sich Ihr Vermieter, denn Sie haben Ihm auf Ihre Kosten einen neue Küche eingebaut und zahlen dafür monatliche auch noch 30 €.

Sie hätten bei der Neuanschaffung der Küche vorher klären müssen, wie der Vermieter damit umgehen will. Wenn Sie in einem Mietvertrag für die Nutzung eines Gegenstandes einen finanziellen Beitrag monatliche leisten, dann ist der Vermieter dazu verpflichtet bei Schäden, Abnutzung, Funktionsunfähigkeit für eine entsprechende Reparatur zu sorgen oder er muss fristgerechten Ersatz auf seine Kosten erbringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie die Miete um den im Mietvertrag vereinbarten monatlichen Betrag mindestens mindern. Wenn nicht sogar eine höhere Minderung im Raum steht, doch diese wäre dann nach dem jeweiligen Nutzungsgrad zu beurteilen.

Sie müssen schleunigst den Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen und um Korrektur des Mietvertrages ersuchen. Kommt Ihr Vermieter dieser Aufforderung nicht nach werden Sie nicht umhinkommen sich rechtlichen Rat über einen Mietverein oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu holen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

hallo,

leider sind nicht alle Gegebenheiten bekannt.

  1. waren die 30EUR als zweckgebundener Zusatzobulus extra im Mietvertrag erwähnt
  2. was geschah mit der alten Küche (im Eigentum vom Vermieter)
  3. warum wurde eine neue Küche erforderlich oder war es reine Geschmacksache?

grundsätzlich würde ich sagen, kein Mietobjekt - keine Miete…
in der Tat, warum ist das nicht zur Sprache gekommen, als Sie Ihn „um Erlaubnis“ gefragt haben,
Bei diesem Fehler "Das mit der Zusatzmiete vor Einbau der neuen Küche zu regeln, schliesse ich mich dem Vorredner an.

Rechnen Sie zudem. 30EUR/Monat sind in Jahr 360EUR. 3600EUR in 10 Jahren. in Abhängigkeit davon,was die Küche gekostet hat, könnten Sie Ihrem Vermieter auf freiwilliger Basis die Küche zum Kauf anbieten und weiter Miete zahlen oder sie ist so hochwertig, dass Sie sie behalten wollen…
dann sollten Sie eine formlose Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter fixieren, die die Zusatzmietzahlung aufhebt.
Gruss
microrman

Hallo,guten tag natürlich muß du für die Küche nichts bezahlen,auch für die alte nicht.Meistens sind die Küchen in den wohnungen mit im Mietpreis enthalten/(schau auch in Mietvertrag nach),Bitte wende dich an den Mieterbund die helfen dir ,um eventuell eine Rückzahlung des Geldes zu bekommen ,was du für die Küche bezahlt hast.Wünsche dir viel Glück liebe grüße anna

Hallo Tobi,

ich habe mir deine Frage und die Antworten die du schon bekommen hast durchgelesen und festgestellt dass du schon super Antworten bekommen hast. Ich hätte dir auch das selbe geraten.

Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut klappt und du nicht übers Ohr gehauen worden bist.

Lieber Gruß Yvonne

Hallo, nein, das ist nicht rechtens. Der Vm hat ja dem Einbau der neuen Küche selbst zugestimmt. Diese neue Küche ist Dein Eigentum, der Vm kann jedoch bei Auszug verlangen, daß die Küche eingebaut bleibt, muß diese dann seinerseits abzgl. Zeitwert bezahlen. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn die Küche auf die baul. Gegebenheiten maßgeschneidert ist und woanders ohnehin nicht so recht passen würde.-
MfG Achim

Hallo Tobi,

schau nochmal in Deinem Mietvertrag nach und sprich mit Deinem Vermieter.

Wenn in Deinem Mietvertrag drinsteht, dass Du für eine
Einbauküche 30,00 Euro extra Miete bezahlst, denke ich, dass Du jetzt nicht mehr zahlen mußt. Hast Du die Zustimmung des Vermieters zum Einbau Deiner Küche schriftlich ?

Wenn allerdings die Miete nur um 30 Euro höher angesetzt wurde, weil eine Küche drin war, dies aber nicht extra im Mietvertrag steht, wird es schwieriger.

(Also steht z.B.im Mietvertrag Miete Wohnung 450,00 Euro und ihr habt nur darüber gesprochen, dass die Wohnung ohne Küche nur 420,00 Euro kosten würde.)

Bitte beachte aber, dass ich nur Laie bin.

Grüße S.

Ich hoffe du hast die Einverstandniserklarung schriftlich…