Hallo,
danke für die Anfrage.
Aus unserer Sicht haben Sie einen gravierenden Fehler gemacht.
Als Sie mit der Zustimmung Ihres Vermieters auf Ihre Kosten eine neue Küche angeschafft haben, hätten Sie darauf bestehen müssen, das der Mietvertrag in Bezug auf die Zuzahlung für die Küchennutzung hätte dahingehend geändert werden müssen, dass die Küche aus dem monatlichen Zahlungen ganz entfällt und das der Vermieter anerkennt, dass die Küche Ihr Eigentum ist. Die Küche wäre dann bei einem Auszug Ihrerseits nur dann Verhandlungssache, wenn Sie dem neuen Mieter diese überlassen wollten.
Jetzt freut sich Ihr Vermieter, denn Sie haben Ihm auf Ihre Kosten einen neue Küche eingebaut und zahlen dafür monatliche auch noch 30 €.
Sie hätten bei der Neuanschaffung der Küche vorher klären müssen, wie der Vermieter damit umgehen will. Wenn Sie in einem Mietvertrag für die Nutzung eines Gegenstandes einen finanziellen Beitrag monatliche leisten, dann ist der Vermieter dazu verpflichtet bei Schäden, Abnutzung, Funktionsunfähigkeit für eine entsprechende Reparatur zu sorgen oder er muss fristgerechten Ersatz auf seine Kosten erbringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie die Miete um den im Mietvertrag vereinbarten monatlichen Betrag mindestens mindern. Wenn nicht sogar eine höhere Minderung im Raum steht, doch diese wäre dann nach dem jeweiligen Nutzungsgrad zu beurteilen.
Sie müssen schleunigst den Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen und um Korrektur des Mietvertrages ersuchen. Kommt Ihr Vermieter dieser Aufforderung nicht nach werden Sie nicht umhinkommen sich rechtlichen Rat über einen Mietverein oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu holen.
Wir hoffen wir konnten helfen.