Miete kürzen , mieter

Hallo , ich habe ein kleines problem mit mein Vermieter , ich habe in unsern Haus ein paar mängeld die er nichr reparieren möchte , was soll ich machen , oder kann ich die miete selber kürzen , Reperaturen die zu machen sind , Fenster Kücher schlisst nicht richtig , eingangs Tür schloss defekt und Tür verzogen , kommt luft durch , Tarassen Tür unten undicht (3m breit ) auf ganze breite undicht , waschbecken schlauch undicht ( wasser tropft ) Gas therme wartung muss ich selber bezahlen , soll ich lieber zu mieterverain gehen oder gleich zu Anwalt oder kann ich sorger selber etwas weniger miete zahlen ,. mfg

hallo,

die Miete selber kürzen, aber schriftlich! es gibt im Netz Tabellen an die man sich
halten sollte (Mietminderung).
Du kannst weniger zahlen, solange die Mängel nicht behoben worden sind!

mfg
dimi

Am besten kann dir da der Mieterbund weiterhelfen.
mfg norbert

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Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Zu Ihrem Problem mit Ihrem Vermieter können wir Ihnen mitteilen, dass Sie Ihren Vermieter die Sachmängel schriftlich in einer sogenannten Mängelanzeige anzeigen müssen.

Setzen Sie für die Behebung bzw. fachgerechte Reparatur eine für Sie angemessene Frist. Meistens sind bei den von Ihnen genannten Mängel Reparaturzeiten von 7 Tagen bzw. max. 14 Tagen gebräuchlich.

Sie werden sehen, wie Ihr Vermieter auf die Mängelanzeige reagiert. Nach den max. 14 Tagen können Sie Ihrem Vermieter schriftlich auffordern, dass Sie eine Stellungnahme zu der Mängelanzeige erwarten. Hiefür veranschlagen Sie dann noch mal 3 Werktage. Frist hierzu bitte dem Mieter angeben.

Sollte Ihr Vermieter sich dazu äußern, müssen Sie für sich persönlich entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Sie sollten sich jedoch hierzu auf die schriftliche Äußerung Ihres Mieters stützen.

Erfolgt keine Äußerung hierzu, dann kündigen Sie Ihrem Vermieter schriftlich die Kürzung der Bruttomiete = monatliche Nettokaltmiete + monatliche Nebenkostenerstattung an.
Hierzu gibt es für die einzelnen Sachmängel leider unterschiedliche Kürzungsprozentsätze.

Hier können wir dazu raten, diese im unteren Segment festzusetzen.

Hinweis : ziehen Sie den prozentualen Gesamtbetrag aber von der Nettokaltmiete ab, so dass Sie weiterhin für die Nebenkosten den vollen monatlichen zurzeit festgesetzten Betrag entrichten. Somit laufen Sie nicht Gefahr, dass am Jahresende, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt erhebliche Nachzahlungen in Kauf nehmen müssen.

Sie können aber auch Ihren Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass Sie die Sachmängel durch eine Fachfirma reparieren lassen. Die Kosten jedoch dann hierfür notfalls per Gericht beim Vermieter beitreiben werden. Sollte dies für Sie dann zu viel Aufwand sein, können Sie die entstandenen Kosten wiederum mit der monatlich zu entrichtenden Nettokaltmiete verrechnen, bis die Kosten in voller Höhe bei Ihnen ausgeglichen wurden.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Guten Abend ,

Danke für die Antworten ,

ich habe schon mit den Vermieter gesprochen , und er sagte nur das er das haus Verkaufen möchte und daher keine lust hat es zu Reparieren , Wir haben jetzt leider auch da durch das hier alles undicht ist , heiz kosten nachzahlen müssen , da wir mehr geheizt haben , war ja letzten winter sehr kalt und wir 2 kinder haben in alter von 2 u 9 j.und ich hatte keine lust das die frieren , aber wie gesagt die dach rinne ist auch zu , wenn es regnet läuft das wasser über , ich werde erst beim miterbund anrufen und lass mich dort beratten ,. mfg

Hallo Marius,

Auf keinen Fall vorschnell Miete kürzen! Das gibt dem Vermieter im schlechtesten Fall das Recht fristlos zu kündigen.
Der Vermieter muss schriftlich auf die Mängel aufmerksam gemacht werden. Auch muss er eine bestimmte Zeit bekommen um auf dein Schreiben zu reagiern und die Mängel zu beseitigen.
Da deine Liste ziemlich lang ist (allein unsere 3Meter Terrassentür hat ohne Einbau 3500,00Eur gekostet) würde ich zum Mieterschutzbund oder Anwalt gehen.
Die werden dir wahrscheinlich einen Gutachter schicken der die Mängel beurteilt. Danach wird der Brief an den Vermieter geschickt, der hat dann Zeit zu reagieren und alles läuft seinen Gang über ein Gericht.
Dort wird dann gleich auch wegen Mietminderung (auch wegen später Handwerker usw.) entschieden ,du hast alles schwarz auf weiss und der Vermieter kann sich nicht mehr „rauswinden“.

Wie gesagt so würds ich machen, auch wenns zeitaufwendiger ist.

Gruss

Frag den Anwalt aber gleich, ob wegen dem Türschloss nicht schon vorab was gemacht werden kann

Hallo, also selber kürzen würde ich auf keinen fall… Schäden in der Wohnung die unter einem Reparaturwert von 150,- Euro liegen musst du selber zahlen, wenns darüber geht kannst du es dem Vermieter vorlegen der muss es bezahlen. In jedem Fall würde ich zum Mieterverein gehen da kannst du dich auch erstmal so informieren ohne gleich Mitglied zu werden!
Alles gute

Hallo,schönen guten Tag,Würde dir raten zum Mieterbund zu gehen,das kostet dich nix.Und mach Fotos und so weiter !Diese Mängel sind gravierend und bitte mach nix selber an der Terme ,da muß ein Fachmann ran.Wünsche dir viel glück liebe grüße anna

Hallo, unter Ausschluß jegl. Gewährleistung und Haftung antworte ich wie folgt: Sog. Kleinstreparaturen muß der Mieter übernehmen, z.B. bei Ihnen: Waschbeckenschlauch. Ebenso die Wartungskosten der Gastherme (aber nur die Wartungskosten, nicht eine evtl. Reparatur!).Undichte Fenster und Türen sind ein Mangel der Mietsache (da sich dadurch z.B. Heizkosten erhöhen) und vom Vermieter instand zu setzen. Bitte in den Mietvertrag sehen, für Kleinstreparaturen gilt meist ein Betrag von ca. 75,–€ pro Einzelreparatur, wird diese Rep. teurer, ist sie vom Vermieter zu übernehmen. Ebenso darf die Summe der Kleinstrep. pro Jahr nicht mehr sein als 3% der Jahresnettomiete (Miete ohne Nebenkostenvorauszahlungen). Das Schloß muß der bezahlen, der es kaputtgemacht hat, war es von Anfang an defekt, ist es Vermietersache.
Vorschlag: Vom Vermieter schriftlich die Beseitigung der Mängel (undichte Fenster u. Türen) verlangen und eine Frist (etwa 4 Wochen) setzen. Falls nichts passiert, können Sie selbst einen Handwerker beauftragen und diese Rechnung von der kommenden Miete abziehen oder zu diesem Zeitpunkt zum Mieterverein gehen. Besser ist jedoch, vorher noch einmal mit dem Vermieter zu sprechen und ihn auf die Rechtslage hinzuweisen. Nach Möglichkeit Streit vermeiden und sachlich bleiben, eine menschliche Einigung ist auf Dauer immer das Beste.-
Hoffe ich konnte etwas helfen. Gruß- Achim

Hallo,
eine Mietminderung kannst du durchführen. Die Höhe würde ich aber vorher auf jeden Fall mit einem Experten (Mietverein/Anwalt) absprechen.
Auf jeden Fall den Viermieter vorher nochmal schriftlich auf die Mängel hinweisen und erklären, dass es ansonsten zu einer angemessenen Mietminderung deinerseits kommen kann.

Gruß

am besten beim mieterschutzbund nachfragen. die haben dann zur not auch entsprechend spezialisierte anwälte. ich hoffe, die kriegen deine endlos-baustelle wieder hin!! viel erfolg!

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Hallo

zusätzlich zu dem Ratgeber den ich gerade gepostet habe.
Zähl die Mängel in der Wohnung auf, setz ihm eine Frist bis wann die Mängel behoben werden sollen (i.d.R. 2-4 Wochen) und wenn er diese Frist nicht einhält schaust Du hier
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

und minderst prozentual entsprechend für jeden Mangel die Kaltmiete (nicht die Nebenkosten).
Das Recht hast Du grundsätzlich dazu.
Fraglich ist aber auch ob Du in so ner Bruchbude noch länger wohnen willst.
Aber das ist eine Lebensentscheidung.
Lass Dich nicht unterkriegen.

Viele Grüße

Vippi

Danke für die Rückmeldung,

Ihr Vermieter ist jedoch mit der Aussage das Haus will er verkaufen, nicht aus seiner Pflicht entlassen, daß er der Sachmangelbehebung innerhalb einer festgestezten Frist nachzukommen hat. Wenn Sie die Miete dann innerhlab von 1 Monat nicht mindern, dulden Sie die Sachmängel und klären sich somit mit den vorhanden Zuständen einverstanden. Alle daraus resultirenden weiteren Kosten können Sie gegenüber dem Vermieter dann nicht mehr geltend machen.

Hinweis zum Mieterbund: bei einem entsprechenden Beratungsumfang müssen Sie erst Mitglied beim Mieterbund sein, bevor Sie Anspruch auf eine Beratung haben.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen