Miete nicht zahlen. Welche Folgen kann es haben?

Angenommen Mieter XY kündigte Ende Juli seine Wohnung und bittet mehrfach beim Vermieter um Kündigungsbestätigung, die er bisher nicht erhalten hat. Da er diese Kündigung im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten geworfen hat, gilt die Wohnung für Mieter XY als gekündigt - demnach endet das Mietverhältnis am 31.10.2014. Da Mieter XY jedoch befürchtet, dass der Vermieter unberechtigt Mängel anzeigen und anschließend die Kaution nicht zurückzahlen wird, denkt Mieter XY darüber nach, die Mieten für September und Oktober nicht zu bezahlen. Was könnte Mieter XY im schlimmsten Fall passieren und welche zusätzlichen Kosten könnten auf ihn zukommen?

huhu,

Es würden Kosten des Mahnbescheides anfallen (min ca 40 €), nebst Zinsen (5% über den Basiszinssatz) Anwaltskosten sind ebenso möglich, diese orientieren sich am Streitwert. Wenn es ganz hart kommt auch noch Gerichtskosten.

Das sind zwei verschiedene Sachen. Wenn der Vermieter damit vor gericht geht, dann wird vermutlich nur verhandelt, dass du die Miete nicht gezahlt hast. Die Unterschlagung der Kaution ist für das Gericht ein anderer Fall. Ich würde die Miete weiter zahlen und ggf. den Vermieter verklagen.

Hi,

und gegebenenfalls können diese Mietschulden einen negativen SCHUFA-Eintrag nach sich ziehen. Dann wird es lustig, wenn man in nächster Zeit einen Kredit braucht…

Gruß
Tina

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Danke für Eure Hinweise!

Das stimmt, besser weiter Miete zahlen und dann im Falle des Falles Klage einreichen. Dankeschön! :smile:

Angenommen Mieter XY kündigte Ende Juli seine Wohnung und
bittet mehrfach beim Vermieter um Kündigungsbestätigung, die
er bisher nicht erhalten hat.

Da kann er lange bitten: Hierzu ist der VM überhaupt nicht verpflichtet :smile:

Da er diese Kündigung im Beisein
eines Zeugen in den Briefkasten geworfen hat, gilt die Wohnung
für Mieter XY als gekündigt - demnach endet das Mietverhältnis
am 31.10.2014.

Nicht nur für den M ist das unbefristete Mietverhältnis mit Kündigungszustellung Ende Juli demnach beendet, sofern kein Kündigugsverzicht vereinbart wäre.

Da schliesst allerdings eine fristlose Kündigung und kostenpflichtige Räumungsklage des VM - die Prozesskosten nach Streitwert einer Jahreskaltmiete auslöst - nun keinesfalls aus.

Da Mieter XY jedoch befürchtet, dass der
Vermieter unberechtigt Mängel anzeigen und anschließend die
Kaution nicht zurückzahlen wird,

Ein Zurückbehaltungsrecht des VM besteht nur über erwartbare Nachzahlungen der BK-Abrechnungen, geschuldeter Renovierungspflicht, Rückbauten und Beschädigungen. Ungerechtfertigt vorgenommen, kann M Klage auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung erheben insoweit kein anteiliges Zurückbehaltungsrecht für erwarbare BK-Nachzahlungen bestünde.

denkt Mieter XY darüber nach,
die Mieten für September und Oktober nicht zu bezahlen.

Diese Verrechnung ist hingegen unzulässig.

Was könnte Mieter XY im schlimmsten Fall passieren und welche
zusätzlichen Kosten könnten auf ihn zukommen?

Der VM kann rückständige Miete einklagen, Räumungsklage erheben oder Kaution nach Entnahme wiederaufgefüllt verlangen.

Auf ein Mahnbescheidverfahren dürfte der Gläubiger gleich verzichten und Klage zu den benannten Prozesskosten erheben.

Warum man seine Bonität versauen will, erschliesst sich da den Wenigsten.

G imager

Es wurde ein Kündigungsverzicht vereinbart. Der Verzicht besagt, dass der Vertrag erstmals ab dem 01.08.2014 gekündigt werden kann.

Dann besteht eine Zahlunspflicht bis zur ordentlichen Beendigung des Mietvertrages ohne Verrechnungsmöglichkeit mit der Kaution.

G imager