Miete, sozialer Wohnungsbau

Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne in einer 4 Raum- Wohnung vom sozialen Wohnungsbau, mit 95 m², bisher zu dritt, jetzt will mein Freund aus der Wohnung ausziehen, muß ich ein Minderbelegungszuschuß zahlen, wenn ich zu zweit in dieser Wohnung wohne ?
Liebe Grüße Petra

Hallo, ja, eigentlich müsste eine Minderbelegungsabgabe gezahlt werden, bei 95qm und zwei Personen. Falls sich die Behörden nicht melden, würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken. Allerdings sind Sie verpflichtet Änderungen der Pers.zahl mitzuteilen, auch wegen der Erstellung der pers.abhängigen Nebenkosten.-Gruß Achim