Miete vom mitmieter einklagen?

ich habe bis vor kurzem ein einer lebensgemeinschaft gelebt. er ist ausgezogen, weigert sich jedoch dir Kündigung für den Mietvertrag zu unterschreiben und mir die Schlüssel auszuhändigen. kann ich, solange er nicht kündigt einen Teil der miete Einlagen?

Hallo,

solch ein Verhalten wirkt natürlich sehr infantil.
Wenn man schon auszieht, sollte man das doch ordentlich abschliessen. Ich gehe mal davon aus, dass da noch eine Menge Emotionen im Spiel sind, die solch ein Verhalten erklären würden.

Im ersten Moment ist es so, dass die im Mietvertrag genannten Personen gleiches Recht und gleiche Pflicht haben, soweit ich weiss. Dem Vermieter ist es allerdings egal von wem er den vollen Mietzins bekommt.

Das ist etwas heikel und man sollte sich versuchen vernünftig zu einigen, sonst verdienen daran wieder mal nur die Anwälte.

Ich schätze mal, dass Einklagen schon funktionieren könnte, allerdings braucht man dann sicher Rechtsbeistand, der kostet, wenn man nicht rechtschutzversichert ist.
Ausserdem ist das ja nicht das, was Sie wollen.
Es wird sicherlich nicht ganz leicht und auch nicht schnell gehen, den anderen Mieter aus dem Vertrag zu zwingen. Am einfachsten ist es sicher, Sie ziehen sich aus der Verantwortung des Mietvertrags zurück und kündigen, dann steht er alleine da mit der Wohnung, in der er gar nicht wohnt.

Wollen Sie den Mietvertrag auch kündigen, oder möchten Sie weiterhin in der Whg als alleiniger Mieter weiter wohnen?
Wenn auch Sie kündigen wollen, ist das wahrscheinlich leichter für Sie, weil man Sie nicht zwingen kann, weiter dort zu wohnen, auch wenn der andere Vertragspartner die Kündigung nicht unterschreiben möchte.
Der Vertrag würde dann umgeschrieben werden müssen, auf den bereits ausgezogenen Mitmieter, der dann die Verantwortuung voll zu tragen hat.

Ich denke mal, es wäre auch gut zu wissen, wie die Mietzinszahlung in der Vergangenheit gehandhabt wurde, also haben Sie beide zu gleichen Teilen den Mietzins gezahlt? Gemeinschaftskonto? …
soweit ich weiss, sind die Mieter verpflichtet den Bedingungen des Vertrags zu folgen, soll heissen die Mieter stehen füreinander ein.
Also wenn sich das Problem nicht vernünftig lösen lässt, würde ich Ihnen raten einen Anwalt zu konsultieren.

Da der andere Mieter mit seinem Hab-und-Gut(?) ausgezogen ist, wird er sicher dazu genötigt werden können den Schlüssel auszuhändigen.
Wenn Sie z.B. Angst haben, dass er einfach in die nicht mehr von ihm bewohnte Whg hereinspaziert, dann wechseln Sie doch einfach das Schloss aus.
Dann sind Sie wenigstens ein wenig sicherer in der Whg.

Viel Glück - einigen Sie sich vernünftig

Hallo, mein Rat ist hier, dich zur weiteren Unterstützung an den örtlichen Mieterverein zu wenden.

Eklis64

Hallo, wenn sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben, besteht gesamtschuldnerische Haftung, d.h. Sie müssen notfalls für die Miete alleine aufkommen. Einen Teil der Miete können Sie nicht einklagen, da Ihr „Ex“ rein rechtlich noch Mieter ist. Aber: Ihr „Ex“ macht sich schadenersatzpflichtig in voller Höhe der Mietzahlung, wenn er die gemeinsame Kündigung blockiert. (Dies ergibt sich aus dem §749BGB-Auflösung einer Personengesellschaft- etc., das wird zu juristisch.) Deshalb rate ich Ihnen, bald einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Kann ich leider nicht beantworten.