Miete vor Einzug

Hallo,
zum 01.01.2010 haben wir unsere neue Wohnung gemietet.
Am 15.12. nun haben wir die Schlüssel bekommen, da wir noch renovieren wollen usw.
Den Schlüssel haben wir bekommen, nachdem wir dann die Hälfte der Warmmiete, für den 15-31.12 bezahlt haben. Ist das Rechtens?
Lg

Hi

zu wann ist der Vertrag geschlossen?
Wenn er zum 15.12. geschlossen ist, dann ist es OK.
Wenn zum 01.01. dann nicht.
Gültig ist das Vertragsdatum. Wenn ihr vorher den Schlüssel bspw. für Renovierung bekommen habt, dann ist das Sache des Vermieters.
Lösungsvorschlag:
Schreibt dem Vermieter einen Brief mit Bezug auf den Vertrag und meldet ihm an, dass ihr die zu viel gezahlte Warmmiete für den Folgemonat abzieht. Aber: Ihr müsst es anmelden und entsprechend mit Bezug auf den Vertrag begründet.
Da kann er nichts machen. Meckert er, dann sagt ihr ihm: Ihr habt die Wohnung renoviert - also auch aufgewertet - und wenn er euch vorher dafür reinlässt ist er nicht befugt Miete zu verlangen. Bei letzterem ist auch zu beachten, dass es nicht im Vertrag steht, dass ihr bei Einzug renovieren müsst.
Herzliche Grüße und frohes Fest

Vippi

hallo

manche halten das so, aber die meisten sind großzügig und geben den Schlüssel raus ich denke das ist Sache des Vermieters. Hab ihr den dafür auch ne Quittung oder Vertrag über die Tage?? Und was hat den der Vermieter gesagt denn ihr habt ja die Schlüsseln erst bekommen als ihr ihm das Geld gegeben habt?

grüße

Wenn sie mit dem Vermieter für diese 14 Tage keine mietkostenfreie Zeit vereinbart haben , ist das natürlich rechtens.

Hallo, es muß wohl heissen „zum 01.01.2011“. Also: wenn Sie sich darauf eingelassen haben, die Hälfte der Dez.miete zu zahlen, ist dies rechtens. Üblich ist hingegen folgende Regelung: ab Schlüsselübergabe haftet der Mieter für Sachschäden an der Wohnung, es muß ein Übergabeprotokoll erstellt werden mit Ablesung aller Zählerstände). Der Mieter zahlt dann die verbrauchsabhängigen Nebenkosten, zahlt aber die Miete erst beginnend mit dem Folgemonat.-
Gruß und Frohes Fest, Achim

Die Zahlung eines Nutzugnsentgeltes in Höhe der hälfte einer Warmmiete für die Hälfte eines Monats ist völlig i.O.!

Selbstverständlich ist das rechtens. Wer soll denn die Miete sonst bezahlen, wenn nicht ihr?

Hallo,
ja, die Handlungsweise des Vermieters ist rechtens, da Sie die Wohnung bereits nutzen. Auch wenn Sie nur renovieren. Weiterhin gehen auch die bereits durch Sie verursachten Nebenkosten zu Ihren Lasten. Während einer Renovierung werden auch Strom, Heizung usw. von Ihnen verbraucht.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo guten Tag ob das rechtens ist,ich für mein teil würde ja sagen,aber um sicher zu gehn Mietvertrag durchlesen eventuell zum Mieterbund damit gehen ,die Helfen dir.Liebe grüße anna