Miete wenn teilmöbliert

hallo experten,

nachdem ich eine mietwohnung mit günstiger warmmiete fand, erklärte mir der (private) besitzer, dass ich die fast neue einbauküche erwerben muss. entweder sofort ODER umgerechnet auf die miete. der kaufpreis entspricht 2/3 des neupreises der zwei jahre alten, fast unbenutzten küche; die gesamtmiete würde sich um 25% erhöhen. das wäre zuviel. die einbauküche wäre aber nach 5 jahren mein besitz.

ich bin an dieser küche eigentlich nicht interessiert, so schön sie auch ist, da ich entsprechendes gebrauchtes möbliliar mitbringe. noch weniger bin am besitz der eingebauten küche interessiert, wenn ich nach sagen wir mal 5 jahren wieder ausziehe.

nun hörte ich von einer gesetzlichen regelung, die es dem vermieter nur gestattet, die miete aus diesem grund um max 10% zu erhöhen.
allerdings zeitlich unbegrenzt und der besitz ginge dann nicht an mich über.

leider konnte ich im BGB keinen solchen paragraphen finden!

wie ist die rechtslage?

freundliche grüße,
michael

hallo,

Du bekommst die letzte Antwort im Jahr 2003. Nächstes Jahr geht es wieder weiter.

nachdem ich eine mietwohnung mit günstiger warmmiete fand,
erklärte mir der (private) besitzer, dass ich die fast neue
einbauküche erwerben muss. entweder sofort ODER umgerechnet
auf die miete. der kaufpreis entspricht 2/3 des neupreises der
zwei jahre alten, fast unbenutzten küche; die gesamtmiete
würde sich um 25% erhöhen. das wäre zuviel. die einbauküche
wäre aber nach 5 jahren mein besitz.

ich bin an dieser küche eigentlich nicht interessiert, so
schön sie auch ist, da ich entsprechendes gebrauchtes
möbliliar mitbringe. noch weniger bin am besitz der
eingebauten küche interessiert, wenn ich nach sagen wir mal 5
jahren wieder ausziehe.

Derartige Kopplungsverträge sind nach dem Gesetz nicht erlaubt.

nun hörte ich von einer gesetzlichen regelung, die es dem
vermieter nur gestattet, die miete aus diesem grund um max 10%
zu erhöhen.

Nein, es gibt hier keine festen Wert. Der Vermieter kann aber für die Küchennutzung - was er dann aber schriftlich zusätzlich zur Miete vereinbaren muss - eine Abnutzungsentschädigung verlangen. Für einzeilige Küchen werden bis zu 30 EURO monatlich, für zweizeilige bis zu 40 EUR verlangt. Dies ist aber eine Küchenntzungsgebühr, die Küche gehört dem Mieter dann. Aber, wenn Du ausziehst, hast Du ein Probleme, denn Du muss die Küche ja richten und wie sie aussieht, wenn Du die Küche ausbaust, weist Du heute nicht. (Wie oft hat er einem Mieter die Küche schon verkauft und dann noch billiger zurück gekauft, weil keiner die Küche brauchen konnte ?? nur mal so eine Frage, bei solchen Vorgängen klingelt bei jemand, der mit solchen Fällen umgeht jedes Ohr mehrfach)

Bei Sozialwohnungen ( als mit Wohnberechtigung) darf die Zusatzmiete für Küche und Stellplatz EURO 05,0/ pro qm nicht übersteigen.

allerdings zeitlich unbegrenzt und der besitz ginge dann nicht
an mich über.

leider konnte ich im BGB keinen solchen paragraphen finden!

wie ist die rechtslage?

freundliche grüße,
michael

Wünsche Dir einen Guten Rutsch.

Günter