Mieter ausgezogen - keine Schlüssel

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Vermieter hat seinem Mieter wegen Mietrückständen fristlos gekündigt und vor der veranlassung der Zwansräumung hätte der Mieter mit dem Anwalt des Vermieters eine Vereinbarung über einen Auszugstermin getroffen.

Der Mieter hätte weiterhin auch vor bzw. an dem besagten Tag augenscheinlich die Wohnung, Keller etc. geräumt, allerdings die Schlüssel zum Haus, zur Wohnung und dem Keller weder beim Vermieter noch beim Anwalt oder Hausverwalter abgegeben.

Der Mieter wäre telefonisch nicht erreichbar, hätte keinen Nachsendeantrag gestellt und niemand wüßte wo er hingezogen ist.

Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter nun, wenn er kurzfristig die Wohnung vermieten möchte, um die finanziellen Probleme nicht noch grösser werden zu lassen ??? - Der vereinbarte Auszugstermin wäre z.B. vor ca. 2 Wochen abgelaufen …

Bitte reges Feedback.

Danke.

Gruß
DJSascha

Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter nun, wenn er
kurzfristig die Wohnung vermieten möchte, um die finanziellen
Probleme nicht noch grösser werden zu lassen ???

Hallo,

na gut, ein paar Euro wird es schon kosten, aber der VM könnte einen Schlüsseldienst beauftragen und die Schlösser tauschen lassen.

Gruß
Sticky

Hallo

dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Einfach, klar und deutlich.

Gruß

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Hallo zusammen,

Danke …

… das wäre das kleinste Problem … aber mal angenommen dabei würde man dann feststellen, daß die Wohnung noch nicht leer ist … was dann ??? - Würde sich der Vermieter mit der Wohnungsöffnung strafbar machen ???

Gruß
DJSascha

PS: Die Kosten sind egal … :smile:

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… das wäre das kleinste Problem … aber mal angenommen
dabei würde man dann feststellen, daß die Wohnung noch nicht
leer ist … was dann ??? - Würde sich der Vermieter mit der
Wohnungsöffnung strafbar machen ???

Hallo,

Hab gestern irgendwo gelesen, ich glaub es war hier bei wer-weiss-was, daß ein VM auch bei einer Zwangsräumung, um die Kosten für den Spediteur und die Einlagerung zu sparen, vorhandene Sachen auch selber aufbewahren kann, falls der Ex-Mieter sich binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist meldet (ich glaub 2 Monate).
Da der Ex-Mieter ja den Auszugstermin mit dem Anwalt vereinbart hat, würde ich auf jedenfall mal beim Anwalt nachfragen, um ganz sicher zu sein.

Gruß
Sticky