Hallo zusammen,
mal angenommen ein Vermieter hat seinem Mieter wegen Mietrückständen fristlos gekündigt und vor der veranlassung der Zwansräumung hätte der Mieter mit dem Anwalt des Vermieters eine Vereinbarung über einen Auszugstermin getroffen.
Der Mieter hätte weiterhin auch vor bzw. an dem besagten Tag augenscheinlich die Wohnung, Keller etc. geräumt, allerdings die Schlüssel zum Haus, zur Wohnung und dem Keller weder beim Vermieter noch beim Anwalt oder Hausverwalter abgegeben.
Der Mieter wäre telefonisch nicht erreichbar, hätte keinen Nachsendeantrag gestellt und niemand wüßte wo er hingezogen ist.
Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter nun, wenn er kurzfristig die Wohnung vermieten möchte, um die finanziellen Probleme nicht noch grösser werden zu lassen ??? - Der vereinbarte Auszugstermin wäre z.B. vor ca. 2 Wochen abgelaufen …
Bitte reges Feedback.
Danke.
Gruß
DJSascha