Mieter hat den Vertrag nicht unterschrieben

Guten Tag,

was kann man tun, wenn der Mieter den Mietvertrag nicht unterschreibt u. sich beim EMA nicht anmeldet und keine Miete zahlt. Kann gekündigt werden u. wie lange ist die Kündigungsfrist?

Vollstrecker

Hallo,

die eigentliche Frage, die sich in so einem Fall stellen würde, wäre doch erstmal eine andere.

Ist ein Mietvertrag überhaupt zustande gekommen und wenn ja, wie will der Vermieter das nachweisen?

Grüße
PerryRhodan

Es kommt darauf an, ob der Vertrag zustande gekommen ist oder ob es sich um eine Hausbesetzung handelt.

Wenn der Vermieter den Vertrag unterschrieben hat und der Mieter eingezogen ist und er sich in der Wohnung aufhält, dann ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Es braucht keine weitere Unterschrift des Mieters. Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn sich der Mieter mit 2 Monatsmieten in Verzug befindet.

Hallo,

einen Mietvertrag kann man auch mündlich schliesen, das muss nicht schriftlich sein.

Frage ist, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht und ob der Mieter dies auch nachweisen kann, indem er:

  1. Zeugen hat die beim mündlichen Vertragsabschluss dabei waren
  2. Bereits Mietzahlungen erfolgt sind und der Mieter Zahlungsnachweise erbringen kann

Falls dies nicht der Fall ist, gibt es gar keinen Mieter. Sondern eine Person, die sich ohne jede Rechte in einer fremden Wohnung aufhällt. Dies lässt sich ganz schnell ändern …

LG Jasmin

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