Hallo,
ich möchte folgenden Fall vorstellen:
Nachdem der alte Mieter aus einer Wohnung ausgezogen ist, steht die Wohnung eine Zeit lang leer. Auf Empfehlung einer Bekannten lässt der
Vermieter eine Frau in die Wohnung einziehen, im Glauben, dass es sich bei ihr um eine gute Mieterin handelt. Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht abgeschlossen worden, dies sollte nach dem Einzug der neuen Mieterin geschehen.
Schon beim Einzug moniert die neue Mieterin einige Dinge in der Wohnung (abgenutzter Teppich, Klo-Brille etc.). Sie hatte die Wohnung vorher nicht angeschaut. Der Vermieter reguliert alle Beanstandungen.
Nach vier Wochen zahlt die neue Mieterin den ihr bekannten Mietpreis in bar an den Vermieter rückwirkend für den ersten Monat und gibt an, in Zukunft die Miete zu überweisen.
Danach vergehen zwei Monate, ohne dass die Mieterin zahlt. Der Vermieter ist sehr gutgläubig und lässt sich von der Mieterin vertrösten (sie könne krankheitsbedingt nicht zahlen, werde dies aber bald tun).
Kann der Vermieter die neue Mieterin sofort aus der Wohnung verweisen, da kein Mietvertrag geschlossen wurde?
Oder muss anders vorgegangen werden?
Schon mal Danke für die Hilfe!
Gruß
Frank